Besteht die Schutzraumbaupflicht noch?
Ja. Die Schutzraumbaupflicht ist nicht aufgehoben und ist im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1) resp. Verordnung über den Zivilschutz (ZSV, SR 520.11) geregelt.
Fazit: die Schutzraumbaupflicht wird bis auf weiteres für Wohnhäuser, Spitäler und Heime nach der heutigen gültigen Bundesgesetzgebung beibehalten.
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