Ich wurde für eine Dienstleistung im Zivilschutz aufgeboten. Leider habe ich einen Unfall erlitten. Wie muss ich vorgehen?
Wer aus Gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle- in der Regel das Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden unverzüglich darüber zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und in einem verschlossenen Umschlag ein Arztzeugnis zuzustellen. (BZG, Art. 43)
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