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Fahrzeugzulassung
 

Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Kein Fahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.

Ein elektronischer Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter, erforderlich. Der elektronische Versicherungsnachweis ist der Nachweis für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind.

Versicherungsnachweise, deren Gültigkeit im Zeitpunkt der gewünschten Zulassung mehr als 30 Tage zurückliegen, dürfen wir leider nicht akzeptieren.

Der Versicherungsnachweis muss auf den Halter des Fahrzeuges ausgestellt sein.Im Fahrzeugausweis darf kein anderer Halter eingetragen werden als auf dem elektronischen Versicherungsnachweis.