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Fahrzeugzulassung
 

Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Kein Fahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.

Ein elektronischer Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter, erforderlich. Der elektronische Versicherungsnachweis ist der Nachweis für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind.

Versicherungsnachweise, deren Gültigkeit im Zeitpunkt der gewünschten Zulassung mehr als 30 Tage zurückliegen, dürfen wir leider nicht akzeptieren.

Der Versicherungsnachweis muss auf den Halter des Fahrzeuges ausgestellt sein.Im Fahrzeugausweis darf kein anderer Halter eingetragen werden als auf dem elektronischen Versicherungsnachweis.

Fahrzeug einlösen

Wenn Sie im Kanton Graubünden ein Fahrzeug einlösen möchten, können Sie dies per Post oder bei uns am Schalter erledigen.

Wir benötigen dazu von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn), den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellen müssen.

  • Wenn Sie auf ein Kontrollschild zwei Fahrzeuge einlösen möchten (Wechselschild), sind zwei elektronische Versicherungsnachweise erforderlich.

  • Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs von der Garage abgegeben.

  • Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "frisch ab Kontrolle" bzw. "frisch ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.

  • Wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, ist noch eine Kopie einer Wohnsitzbestätigung oder eines Schriftenempfangsscheins- für Firmen ein Auszug aus dem Handelsregister - beizubringen.

Fahrzeugwechsel (Fahrzeug ersetzen)

Wollen Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeuges ein anderes einlösen?

In diesem Fall benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn), den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellen müssen.

  • Wenn Sie auf ein Kontrollschild zwei Fahrzeuge einlösen möchten (Wechselschild), sind zwei elektronische Versicherungsnachweise erforderlich.

  • Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs abgegeben.

  • Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "frisch ab Kontrolle" bzw. "frisch ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.

  • Den Fahrzeugausweis des bisher eingelösten Fahrzeuges zur Annullierung (sofern nicht bereits erfolgt)

Vorläufige Verkehrsberechtigung

Damit wird ein Fahrzeug verkehrsberechtigt, bevor der neue Fahrzeugausweis ausgestellt ist.

Um von dieser so genannten "vorläufigen Verkehrsberechtigung" profitieren zu können, muss der Halter oder die Halterin wie bis anhin bereits im Besitz von eigenen Kontrollschildern, einem gültigen Versicherungsnachweis sowie der für die Immatrikulation erforderlichen weiteren Dokumente sein. Die Unterlagen müssen anschliessend zuhanden des Strassenverkehrsamtes der Post (A-Post) übergeben werden.

Neu muss jedoch ausserdem ein Formular ausgefüllt und bis zur Ausstellung des Fahrzeugausweises im Fahrzeug mitgeführt werden. Dem Strassenverkehrsamt ist mit den einzureichenden Unterlagen eine Kopie des Formulars zuzustellen.

Massgeblich für die Ausser- und Inverkehrsetzung ist das Datum des Poststempels. Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz und nur für Fahrzeuge, die dieselben Kontrollschilder tragen dürfen. Sie gilt nicht für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch immatrikuliert sind, mit Tagesausweis verwendet werden oder bei Wechselschilderöffnungen.

Wechselschild

Wenn Sie zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter einem Wechselschild in Verkehr setzen wollen, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn), den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellen müssen.

  • Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs von der Garage abgegeben.

  • Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "ab Kontrolle" bzw. "ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.

Beachten Sie bitte Folgendes:
Ein Wechselschild kann nur für Motorfahrzeuge unter sich oder für Anhänger unter sich bezogen werden. Die Fahrzeuge müssen überdies mit gleichartigen Kontrollschildern verkehren können. Daher ist beispielsweise eine Kombination mit Fahrzeugen, die weisse bzw. grüne Kontrollschilder haben müssen, nicht möglich.

Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselschildern verkehrt, ist ein gesonderter Fahrzeugausweis erforderlich.

Wechselschilder können grundsätzlich nur für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Veteranenfahrzeuge (Oldtimer), Arbeitsmotorwagen und Anhänger.