Navigation

Inhaltsbereich

Wann müssen Sie Ihr Fahrzeug wieder vorführen?

Erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich:

  1. Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport, ausgenommen Fahrzeuge, die nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d ARV 2 verwendet werden,
  2.  Gesellschaftswagen,
  3.  Anhänger zum Personentransport,
  4.  Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter, für die gemäss SDR eine jährliche Nachprüfung erforderlich ist.