Einführung Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Graubünden per 01. April 2025
Ausgelöst durch die Verbreitung der Quaggamuschel in Schweizer Seen reagiert der Kanton Graubünden auf die wachsende Bedrohung durch gebietsfremde, invasive Organismen (Neobiota) in Gewässern. Als Hauptverbreitungsweg für aquatische, gebietsfremde Arten wurden Freizeitschiffe ausgemacht. Deshalb führt der Kanton Graubünden per 01. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz: SMRP) ein.
Alle immatrikulierungspflichtigen Schiffe (Schiffe mit Kennzeichen) brauchen dann eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Graubünden einwassern bzw. bereits in einem Graubündner Gewässer sind. Jeder künftige Gewässerwechsel muss auf einer digitalen Meldeplattform gemeldet werden. Das Schiff muss vor der Einwasserung in ein anderes Gewässer durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden.
Weitere Informationen unter:
www.anu.gr.ch/smrp