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Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
 

Zweck: Schutz vor aquatischen Neobiota

Die Gesundheit der Bündner Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Diese «invasiven, aquatischen Neobiota» werden oft unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt. 

Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen.

Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Surfen u. ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!

Für Schiffe mit Kennzeichen gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht!

Dokumente

KurzformTitelDatumInfo
ANU-416-51dPlakat Aquatische Neobiota13.03.2025
ANU-416-58dSMRP Allgemeinverfügung (Prot. Nr. 173/2025)12.03.2025
ANU-416-60dMerkblatt Schiffsmelde- und -reinigungspflicht28.03.2025
ANU-416-61dPlakat Schiffsmelde- und -reinigungspflicht13.03.2025
ANU-416-65dCheckliste für die Schiffsreinigung13.03.2025
ANU-416-67dInformationsblatt Anforderungen an eine autorisierte Schiffsreinigungsstelle13.03.2025
ANU-416-71dMerkblatt Veranstalter nautischer Anlass28.03.2025
ANU-416-72dMerkblatt Teilnehmende nautischer Anlass28.03.2025