Zweck: Schutz vor aquatischen Neobiota
Die Gesundheit der Bündner Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Diese «invasiven, aquatischen Neobiota» werden oft unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt.
Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen.
Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Surfen u. ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!
Für Schiffe mit Kennzeichen gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und reinigungspflicht!
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für Schiffe mit Kennzeichen
Für immatrikulierte Schiffe auf Bündnern Gewässern gilt ab Frühjahr 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). In den Zentralschweizer Kantonen Nid- und Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri und Zug, sowie im Kanton Bern gilt bereits seit 2024 die SMRP. Die Kantone Glarus, St. Gallen und Zürich werden die SMRP ebenfalls im Jahr 2025 einführen.
Einmalige Selbstdeklaration: Alle Schiffshalterinnen und -halter deklarieren bei der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht – auch ohne Gewässerwechsel – ihr Standortgewässer («Heimgewässer») und erhalten eine Einwasserungsfreigabe. Diese bleibt so lange gültig, bis das Gewässer gewechselt wird. Schiffshalterinnen und -halter werden die Informationen zur Selbstdeklaration mit der Jahresrechnung 2025 zugestellt. Die Selbstdeklaration wird voraussichtlich ab Anfang April 2025 möglich sein.
Nach Einführung der SMRP sind bei jedem Gewässerwechsel folgende Schritte durchzuführen:
- Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird. Die elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. (Hosting über Umwelt Zentralschweiz).
- Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen inklusive Equipment bei einer anerkannten Reinigungsstelle.
- Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsfreigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Für alle Schiffe ohne Kennzeichen und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.
Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen
Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle dringend empfohlen:
- Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
- Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Bündner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.
Anerkannte Reinigungsstellen
Schiffe mit Kennzeichen müssen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht durch eine anerkannten Reinigungsstellen gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung). Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche anerkannten Reinigungsstellen autorisiert (auch ausserkantonale Betriebe).
Reinigungsstellen im Kanton Graubünden werden ab Frühjahr 2025 auf der Karte ergänzt.
Der Link zur Karte der anerkannten Reinigungsstellen folgt.
Informationen für Schiffsreinigungsstellen
Mit der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht werden Schiffsreinigungen ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche anschliessend einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.
Autorisierte Reinigungsstellen müssen Mindestanforderungen an die Infrastruktur bzgl. Abwasser und Reinigung erfüllen und an einer Schulung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Schulung autorisiert der Kanton die Reinigungsstelle und führt ein entsprechendes Verzeichnis. Damit wird die Reinigungsstelle ermächtigt für ihre fachgerechten Schiffsreinigungen entsprechende Reinigungsnachweise auszustellen.
Nautische Veranstaltungen
Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Weitere Informationen dazu werden im weiteren Verlauf aufgeschaltet. Sie erhalten zudem zukünftig vor den Veranstaltungen Informationen vom jeweiligen Veranstalter.
FAQ Meldung Gewässerwechsel und Selbstdeklaration Standortgewässer
Was ist, wenn der gemeldete Gewässerwechsel verschoben oder abgesagt werden muss?
Die Meldung sollte am besten erst erfolgen, wenn das Datum feststeht. Eine Meldung kann storniert werden. Den Link finden Sie im Bestätigungs-E-Mail des gemeldeten Gewässerwechsels.
Muss ich auch einen Gewässerwechsel innerhalb eines Kantons melden?
Ja, die Schiffsmelde- und -reingungspflicht gilt auch für innerkantonale Gewässerwechsel.
Mein Schiff hat einen Trockenliegeplatz an einem Gewässer. Muss ich mein Schiff bei jedem Ein- und Auswassern an diesem Gewässer melden und reinigen?
Nein, in diesen Fällen wird eine Einwasserungsfreigabe für dieses Gewässer erteilt, die gilt, bis ein Gewässerwechsel angemeldet wird.
Mein Schiff wird über Winter ausgewassert und befindet sich im Winterlager. Muss ich es vor dem Einwassern im Frühling reinigen lassen?
Nein, die Freigabe bleibt bestehen, solange das Gewässer nicht gewechselt wird.
Was ist die Selbstdeklaration eines Standortgewässers (Heimgewässer)?
Jeder Schiffshaltende eines bereits zugelassenen Schiffs im Kanton Graubünden erhält die Möglichkeit einmal das Standortgewässer («Heimgewässer») zu deklarieren und erhält damit ohne Reinigung eine Freigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel).
Wo finde ich das Formular zu Selbstdeklaration eines Standortgewässers?
Halterinnen und Halter von immatrikulierten Schiffen erhalten im Frühjahr 2025 einen Brief mit Link/QR-Code zum Formular.
FAQ Reinigung
Wie bekomme ich einen Reinigungsnachweis?
Sobald die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft ist: Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel des Schiffs online an. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem autorisierten Reinigungsbetrieb und zeigen Sie dort die Meldung vor. Der Betrieb stellt den Reinigungsnachweis aus. Sie erhalten diesen sowie die bei einer Kontrolle vorzuweisende Freigabe per E-Mail.
Wo finde ich die Adressen der autorisierten Reinigungsbetriebe?
Diese werden im weiteren Verlauf auf der Karte der anerkannten Reinigungsstellen aufgeschaltet.
Kann ich mein Schiff auch trocknen, statt reinigen lassen?
Nein, das Schiff muss gereinigt werden. Je nach herrschenden Verhältnissen kann es lange dauern, bis alle Stellen des Schiffs vollständig getrocknet sind. Das Trocknen ist daher kaum nachvollziehbar zu kontrollieren. Als zusätzliche freiwillige Methode ist es empfohlen.
Kann ich das Schiff auch am Sonntag reinigen lassen?
Die Reinigungsbetriebe legen ihre Öffnungszeiten fest. In der Regel haben die Betriebe am Sonntag geschlossen. Die Reinigung muss geplant werden (rechtzeitige Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).
Ich habe einen Reinigungsnachweis (z. B. Quittung) einer Reinigungsstelle im Ausland oder aus einem Kanton ohne SMRP. Gilt dieser auch?
Nein. Die Schiffe müssen durch autorisierte Reinigungsstellen gereinigt werden. Die dafür anerkannten Reinigungsstellen sind hier zu finden.
FAQ Schiffsmelde- und -reinigungspflicht allgemein
Wieso gilt die Pflicht nur für immatrikulierte Schiffe und nicht für Wassersportgeräte?
Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, so dass sich Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i. d. R. nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP schwieriger.
Warum gibt es keine schweizweite Schiffmelde- und -reinigungspflicht?
Für eine schweizweite Schiffsmelde- und -reinigungspflicht wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.
Wie viele Schiffe sind betroffen?
Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100 000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.
Was muss ich bei einer Kontrolle, z. B. durch die Seepolizei, vorweisen?
Zeigen Sie die per E-Mail zugesendete Einwasserungsfreigabe ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vor.