Personalien, Umzug, Ausland
Ich bin umgezogen oder habe meinen Namen geändert, muss ich die Änderung melden?
Als Inhaber eines Ausweises sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, uns innert 14 Tagen Änderungen der im Ausweis eingetragenen Daten zu melden.
Was muss ich tun, wenn ich vom Ausland in den Kanton Graubünden gezogen bin?
Allgemein kann gesagt werden, dass ein gültiger nationaler ausländischer Führerausweis in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden darf. Bei berufsmässigen Fahrten gilt dies jedoch nicht.
Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:
- Fahrzeugführer aus dem Ausland, die seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben.
- Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Führerausweiskategorien C, C1, D oder D1 führen oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bedürfen. Der Erwerb hat in diesem Falle vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt zu erfolgen.
Ich bringe mein Fahrzeug aus dem Ausland mit.;Wie lange darf ich mit meinen ausländischen Kontrollschildern in der Schweiz fahren und wie kann ich das Fahrzeug hier einlösen?
Das Fahrzeug ist in der Schweiz zu immatrikulieren, wenn sich sein Standort seit mindestens einem Jahr hier befindet. Nach einer Ausfuhr, die länger als drei zusammenhängende Monate dauert, beginnt die Berechnung der Standortdauer mit der Wiedereinfuhr des Fahrzeuges von neuem.
Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, dann teilt uns dieses die Einfuhr Ihres Fahrzeuges mittels Zollbewilligung (Formular 15.30) mit. Danach erhalten Sie von uns schriftlich Bescheid, innert welchen Fristen Sie das Fahrzeug umschreiben müssen.
Ich habe im Ausland ein Auto gekauft und möchte es im Kanton Graubünden einlösen. Was muss ich tun?
Das müssen Sie beachten
Lernfahrausweis
Wie beantrage ich einen Lernfahrausweis?
Wenn Sie erstmals eine Lernfahrausweis-Kategorie erwerben möchten, müssen Sie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformular bei der Einwohnerkontrolle/ Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt persönlich vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle/Gemeindeverwaltung (oder das Strassenverkehrsamt) prüft und bestätigt dann mit Stempel und Unterschrift Ihre Identität und leitet das Gesuchsformular mit den zugehörigen Unterlagen an uns weiter.
Führerausweis
Benötige ich im Ausland einen internationalen Führerausweis?
Wer einen internationalen Führerschein will, muss im Besitze eines gültigen schweizerischen Führerausweises sein.
Der internationale Führerschein dient lediglich als Übersetzung des nationalen und ist nur zusammen mit diesem gültig. Deshalb sind gestützt auf schweizerische Ausweise ausgestellte internationale in der Schweiz ungültig.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antritt einer Auslandsreise zu erkundigen (Reisebüro, Konsulat, Zulassungsstellen im Ausland usw.), ob Sie im betreffenden Staat einen Internationalen Führerschein benötigen.
Wie bestelle ich ein Duplikat des Führerausweises nach Verlust oder Diebstahl?
Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen einzureichen:
Wie ersetze ich meinen blauen Führerausweis gegen den Führerausweis in Kreditkartenformat?
Ausstellung eines neuen Führerausweises
Wie gehe ich vor, um meinen ausländischen Führerschein gegen einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen?
Detaillierte Auskünfte in Bezug auf die Verwendung ausländischer Führerausweise auf schweizerischem Gebiet geben wir Ihnen auf telefonische oder schriftliche Anfrage hin jederzeit gerne.
Allgemein kann gesagt werden, dass ein gültiger nationaler ausländischer Führerausweis in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden darf. Bei berufsmässigen Fahrten gilt dies jedoch nicht.
Medizinische Kontrolluntersuchung der Fahreignung
Wie kann ich die Frist für die Durchführung der medizinischen Untersuchung verlängern?
Sie können diese Verlängerung bei uns telefonisch beantragen.
Führerprüfung
Was für ein Fahrzeug muss ich an die Fahrprüfung mitbringen?
Folgende Prüfungsfahrzeuge sind für die jeweiligen Kategorien erforderlich.
Wie lange muss ich warten von der Anmeldung bis zum Termin der praktischen Prüfung?
Nach Eingang der Anmeldekarte dauert es im Normalfall fünf Wochen bis zum Prüfungstermin. In Ausnahmefällen und bei starker Nachfrage müssen Sie mit etwas längeren Wartezeiten rechnen. Die praktische Fahrprüfung kann nur mit einer Aufgebotskarte und mit einem gültigen Lernfahrausweis abgelegt werden.
Was muss ich tun, wenn ich kurzfristig den Prüfungstermin absagen muss?
Absagen können Sie den Prüfungstermin bis 7 Tage (5 Arbeitstage) vor dem Termin kostenlos. Bei späteren Abmeldungen müssen wir Ihnen leider den vollen Prüfungsbetrag berechnen.
Fahrzeugprüfung
Wann muss ich mein Fahrzeug vorführen?
Die Prüfungsintervalle finden Sie hier.
Welche Änderungen sind prüfpflichtig?
Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden.
Wir sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Änderung der Fahrzeugeinteilung;
- Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte;
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern;
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage;
- Änderung an Kraftübertragung;
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
- Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage;
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
- alle weiteren wesentlichen Änderungen.
Wie erhalte ich einen Termin für eine Fahrzeugprüfung?
Einen Termin können Sie online, telefonisch, schriftlich, persönlich am Schalter oder hier reservieren.
Wie muss ich mein Fahrzeug auf die Prüfung vorbereiten?
Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung zu kontrollieren, zu reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.
Müssen Lieferwagen und Anhänger beladen vorgeführt werden?
Lastwagen, Lieferwagen und Anhänger mit einer Bremse müssen mit mindestens 75% des im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewichtes vorgeführt werden.
Darf ich mein Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen?
Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.
Kontrollschilder
Kann ich bei der Zuteilung von Kontrollschildern Wünsche anbringen?
Ihre Wünsche im Bezug auf die Zuteilung von bestimmten Kontrollschildern können wir;gerne erfüllen, wenn Sie dafür eine Zusatzgebühr bezahlen. Grundsätzlich sind alle fünf- und sechsstelligen Nummern bis GR 999'998 (Motorräder von GR 1'000 bis GR 99'999) möglich, sofern sie frei sind (Lieferfrist für noch nicht angefertigte Kontrollschilder ca. 14 Tage).
Nicht abgegeben werden aber
- vier- und wenigerstellige weisse Kontrollschilder (Motorräder weniger als vierstellig)*,
- weisse Kontrollschilder für Motorwagen mit ausschliesslich gleichen Zahlen (z.B. GR 99'999 oder GR 999'999)*,
- weisse Kontrollschilder für Motorwagen mit geraden Hunderttausenderzahlen (z.B. GR 100'000 oder GR 300'000)*,
- weisse Kontrollschilder für Motorwagen mit spiegelbildlichen Zahlenkombinationen (z.B. GR 100'001, 550'055 oder 880'088)* sowie
- weisse Kontrollschilder für Motorwagen der Serien 90'000 – 94'999, 120'000 – 150'000 und 200'000 – 200'100.
* Diese Kontrollschilder werden ausschliesslich versteigert.
Lohnt es sich, meine Kontrollschilder vorübergehend zu deponieren?
Sie können Ihre Kontrollschilder jederzeit bei uns deponieren. Beachten Sie aber bitte, dass damit auch gleichzeitig eine Abmeldung bei der Versicherung erfolgt.
Die Verkehrssteuern sind ab dem Datum der Deponierung folgenden Tag nicht mehr zu bezahlen.
Was muss ich tun, wenn ich mein Fahrzeug wieder in Verkehr setzen will und die deponierten Schilder abholen möchte?
Um die Kontrollschilder wieder in Verkehr zu bringen, benötigen Sie einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn); dieser wird direkt von der Versicherungsgesellschaft online an das Strassenverkehrsamt zugestellt. Die Kontrollschilder werden wir Ihnen dann ab dem Gültigkeitsdatum des Versicherungsnachweises wieder aushändigen oder per Post zusenden.
Bei der Wiederinverkehrsetzung wird eine Lagergebühr und ab diesem Datum auch die Verkehrssteuer wieder belastet.
Wie lange sind meine deponierten Kontrollschilder für mich reserviert?
Die Ihnen zugeteilte Schildnummer bleibt für Sie während der Dauer von einem Jahr reserviert.
Meine Kontrollschilder sind nicht mehr schön. Wie komme ich zu neuen?
Auf Ihr Ersuchen hin, können wir Ihre Kontrollschilder gegen Bezahlung neu anfertigen lassen. Füllen Sie dazu bitte das Formular "Bestellung von Ersatz-Kontrollschildern" aus.
Die neu angefertigten Kontrollschilder können Sie dann an unseren Schaltern in Chur oder Samedan oder beim zuständigen kantonalen Polizeiposten gegen Austausch Ihrer alten Kontrollschilder beziehen.
Bitte beachten Sie, dass mit einer Lieferfrist von ca. 14 Tagen zu rechnen ist.
Fahrzeugeinlösung
Welche Unterlagen brauche ich, um einen Fahrzeugausweis und Kontrollschilder zu bekommen?
Wenn Sie im Kanton Graubünden ein Fahrzeug einlösen möchten, können Sie dies per Post oder bei uns am Schalter erledigen. Wir benötigen dazu von Ihnen folgende Unterlagen:
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Einen elektronischen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellen müssen. Wenn Sie auf ein Kontrollschild zwei Fahrzeuge einlösen möchten (Wechselschild), sind zwei elektronische Versicherungsnachweise erforderlich. Auf dem elektronischen Versicherungsnachweis muss die Rubrik WS (Wechselschild) von der Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet sein.
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Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs von der Garage abgegeben.
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Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "frisch ab Kontrolle" bzw. "frisch ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.
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Wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, ist noch eine Kopie einer Wohnsitzbestätigung oder eines Schriftenempfangsscheins- für Firmen ein Auszug aus dem Handelsregister - beizubringen.
Wozu braucht es einen Versicherungsnachweis?
Ein elektronischer Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter, erforderlich. Der Versicherungsnachweis ist der Beleg für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind.
Wie kann ich ein Fahrzeug umschreiben?
Wollen Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeuges ein anderes einlösen? In diesem Fall benötigen wir folgende Unterlagen:
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Einen elektronischen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellen müssen. Wenn Sie auf ein Kontrollschild zwei Fahrzeuge einlösen möchten (Wechselschild), sind zwei elektronische Versicherungsnachweise erforderlich.
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Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs abgegeben.
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Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "frisch ab Kontrolle" bzw. "frisch ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.
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Den Fahrzeugausweis des bisher eingelösten Fahrzeuges zur Annullierung (sofern nicht bereits erfolgt)
Wie komme ich zu einer Wechselnummer und wie viele Fahrzeuge kann ich auf einer Wechselnummer einlösen?
Wenn Sie zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter einem Wechselschild in Verkehr setzen wollen, benötigen wir die folgenden Unterlagen:
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Einen elektronischen Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellen müssen.
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Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigen wir zusätzlich den Prüfungsbericht "Formular 13.20A". Dieser wird beim Kauf des Fahrzeugs von der Garage abgegeben.
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Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters erforderlich. Sofern das Fahrzeug "ab Kontrolle" bzw. "ab MFK" verkauft worden ist, brauchen wir zudem den entsprechenden Prüfungsbefund.
Wechselschilder können grundsätzlich nur für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Veteranenfahrzeuge (Oldtimer), Arbeitsmotorwagen und Anhänger.
Mein Fahrzeugausweis ist weg. Was muss ich tun?
Ist Ihnen der Fahrzeugausweis abhanden gekommen? Dann müssen Sie sich ein entsprechendes Duplikat ausstellen lassen.
Das entsprechende Formular "Vermissterklärung von Ausweisen" finden Sie hier.
Was benötige ich, um ein Fahrzeug zu exportieren?
Für eine Überführung benötigen Sie Exportkontrollschilder und einen befristeten provisorischen Fahrzeugausweis.
Der Fahrzeugausweis wird auf Ende des Immatrikulationsmonats befristet. Beträgt die Restdauer des Monats vier oder weniger Kalendertage, kann der Halter die Befristung auf Ende des nachfolgenden Monats verlangen. Die Gültigkeitsdauer darf jedoch nie mehr als 35 Kalendertage betragen.
Kann ich ein Fahrzeug tageweise einlösen?
Wenn Sie für private Zwecke ein betriebssicheres Fahrzeug bloss für einige Tage in Verkehr setzen wollen, dann bietet Ihnen der Tagesausweis hierzu die Möglichkeit.
Wie lange ist eine Tagesnummer gültig?
Tagesausweise stellen wir für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden aus.
Kann ich mit einer Tagesnummer ins Ausland fahren?
Mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland sind bei den zuständigen ausländischen Behörden zu klären.
Führerausweisentzug
Kann ich die Dauer des Entzuges aufteilen, z. B. bei einem 2-monatigen Entzug 1 Monat im Januar und 1 Monat im März?
Nein. Die Strassenverkehrsgesetzgebung kennt keine Bestimmung, welche eine Etappierung des Vollzuges zulässt.
Dürfen während des Entzuges rein berufliche Fahrten ausgeführt werden?
Nein. Gemäss Art. 33 Abs. 1 VZV hat der Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises für eine bestimmte Kategorie oder Unterkategorie den Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises für alle Kategorien und Unterkategorien zur Folge.
Weshalb erhalte ich nach einer Busse noch einen Führerausweisentzug bzw. Massnahme?
Sofern es sich nicht um eine geringfügige Verletzung von Verkehrsregeln handelt, löst eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG und zugehörige Verordnungen) zwei verschiedene Verfahren aus, die grundsätzlich voneinander unabhängig sind; das Strafverfahren (Busse), welches von der Strafverfolgungsbehörde des Begehungsortes durchgeführt wird und das Administrativverfahren (Verwarnung, Entzug etc.), welches Aufgabe der Administrativbehörde ist. Beide Verfahren sind kostenpflichtig.
Mit anderen Worten: Eine Verkehrsregelverletzung zieht immer zwei Verfahren nach sich; diese werden gleichzeitig und unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Instanzen durchgeführt. Beide Instanzen werden von der Polizei mit dem gleichen Rapport bedient.
Darf ich während eines Führerausweisentzuges im Ausland fahren?
Nein. Das Führen eines Fahrzeuges setzt den Besitz des Führerausweises der betreffenden Kategorie voraus. Das Führen von Motorfahrzeugen im Ausland ist grundsätzlich ebenfalls vom Besitze eines gültigen Führerausweises abhängig. Der Führerausweis wird jeweils von dem Staat ausgestellt, in dem der Lenker seinen Wohnsitz hat. Dieser Ausweis wird grundsätzlich in anderen Staaten anerkannt. Wird nun einem Lenker der Führerausweis von der ausstellenden Behörde entzogen, entfällt auch die Fahrerlaubnis im Ausland.