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Personalien, Umzug, Ausland

Ich bin umgezogen oder habe meinen Namen geändert, muss ich die Änderung melden?

Als Inhaber eines Ausweises sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, uns innert 14 Tagen Änderungen der im Ausweis eingetragenen Daten zu melden.

Was muss ich tun, wenn ich vom Ausland in den Kanton Graubünden gezogen bin?

Allgemein kann gesagt werden, dass ein gültiger nationaler ausländischer Führerausweis in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden darf. Bei berufsmässigen Fahrten gilt dies jedoch nicht.

Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:

  • Fahrzeugführer aus dem Ausland, die seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben.
  • Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Führerausweiskategorien C, C1, D oder D1 führen oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bedürfen. Der Erwerb hat in diesem Falle vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt zu erfolgen.

Ich bringe mein Fahrzeug aus dem Ausland mit.;Wie lange darf ich mit meinen ausländischen Kontrollschildern in der Schweiz fahren und wie kann ich das Fahrzeug hier einlösen?

Das Fahrzeug ist in der Schweiz zu immatrikulieren, wenn sich sein Standort seit mindestens einem Jahr hier befindet. Nach einer Ausfuhr, die länger als drei zusammenhängende Monate dauert, beginnt die Berechnung der Standortdauer mit der Wiedereinfuhr des Fahrzeuges von neuem.

Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, dann teilt uns dieses die Einfuhr Ihres Fahrzeuges mittels Zollbewilligung (Formular 15.30) mit. Danach erhalten Sie von uns schriftlich Bescheid, innert welchen Fristen Sie das Fahrzeug umschreiben müssen.

Ich habe im Ausland ein Auto gekauft und möchte es im Kanton Graubünden einlösen. Was muss ich tun?

Das müssen Sie beachten