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Die Strassenverkehrsgebühren im Kanton Graubünden werden ab dem 1. Januar 2023 günstiger. Die Regierung hat eine Totalrevision der entsprechenden Verordnung genehmigt. Die Reduktionen bewegen sich in der Grössenordnung von einigen wenigen Franken bis maximal 120 Franken. Einzelne Gebühren werden sodann leicht erhöht, da die geltenden Gebührenansätze die Kosten, die dem Strassenverkehrsamt durch die Erbringung der fraglichen Leistungen entstehen, nicht decken. Die Anpassungen betreffen rund zwei Drittel der Gebühren. Insgesamt bewegen sich die neuen Gebühren ungefähr im schweizerischen Durchschnitt.

Fahrzeuge/Schiffe

Fahrzeugausweise

Fahrzeugausweis für alle Kategorien (ausgenommen Motorfahrräder / E-Bike)

Fr. 40.–

Duplikat Fahrzeugausweis

Fr. 40.–

Versicherungswechsel

Fr. 20.–

Fahrzeugausweisänderung (Eintrag oder Löschung der Verwendungsart oder bestehender Anhängelast, Farbänderung, Änderung infolge Heirat oder Einbürgerung usw.)

Fr. 20.–

Bearbeitung Code 178 (Halterwechsel verboten)

Fr. 40.–

Ersatzfahrzeugausweis

Fr. 40.–

Tagesausweis

Fr. 40. –

Schiffsausweis

Fr. 40.–

Adressänderung

kostenlos

Kontrollschilder

Einzel-Kontrollschild

Fr. 20.–

Kontrollschilderpaar

Fr. 40.–

Kontrollschilderübertragung

Fr. 120.–

Wiedereinlösung von deponierten Kontrollschildern

Fr. 30.–

Verlängerung der Kontrollschilddeponierung um 12 Monate, pro Jahr

Fr. 30.–

Fahrzeugnachprüfungen

Fahrzeuge bis 1000 kg Gesamtgewicht

Fr. 50.–

Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht

Fr. 70.–

Fahrzeuge bis 6000 kg Gesamtgewicht

Fr. 105. –

Fahrzeuge bis 12000 kg Gesamtgewicht

Fr.140. –

Fahrzeuge bis 19500 kg Gesamtgewicht

Fr. 210. –

Fahrzeuge bis 32000 kg Gesamtgewicht

Fr. 280. –

Fahrzeuge über 32000 kg Gesamtgewicht

Fr. 350. –

Bei Sattelaufliegern sind für die Bemessung der Gebührensätze nur 2/3 des Gesamtgewichtes massgebend.