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Die kantonale Beherbergungsförderung soll ein wettbewerbsfähiges Beherbergungsangebot sicherstellen, sowie die touristische Entwicklung einer Region fördern.  

An Investitionsvorhaben von Beherbergungsbetrieben können Kantonsdarlehen und -beiträge gewährt werden. Damit eine Förderung möglich ist, müssen folgende Kriterien gemäss Richtlinie erfüllt sein: 

  • es sich um ein regionalwirtschaftlich bedeutsames oder innovatives Vorhaben handelt;
  • Eine Qualitätssteigerung des Angebots erreicht wird;
  • ein angemessener Eigenkapitaleinsatz sichergestellt ist;
  • eine marktübliche Grundfinanzierung vorliegt;
  • das Vorhaben weist mindestens ein Investitionsvolumen von 0,5 Million Franken aufweist.

Interessierte melden sich für die Erstberatung bei der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH. Gesuche für kantonale Förderleistungen sind dem AWT vor Baubeginn des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Stellungnahme der SGH
  • Projektbeschrieb
  • Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan

Leitfaden «Ansiedlung von Feriendörfern und Hotels»

Die Ansiedlung von neuen Beherbergungsformen und Hotels ist ein anspruchsvolles Vorhaben. Das Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden hat zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), den Fachstellen der Kantone Bern und Wallis sowie dem international erfahrenen Spezialisten für Feriendörfer, Landal GreenParks, einen Leitfaden für Gemeinden, Behörden und Tourismuspromotoren herausgegeben. Von der Idee bis zur Realisierung von Beherbergungsprojekten sind alle beteiligten Akteure mit einer Vielzahl von Fragen und Überlegungen konfrontiert. Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk, um bei den aufwendigen Planungs- und Entscheidungsprozessen möglichst zielsicher voranzukommen.