Systemrelevante Infrastrukturen
Ziel der kantonalen Förderung von systemrelevanten Infrastrukturen:
- Stärkung des regionalen Tourismussystems
- Stärkung der strategischen Ausrichtung der Tourismusdestination
An systemrelevante Infrastrukturen können gestützt auf die Richtlinie betreffend Gewährung von Beiträgen an systemrelevante Infrastrukturen
Kantonsbeiträge gewährt werden, wenn
- es sich um ein besonders innovatives Vorhaben oder um eines mit besonderem volkswirtschaftlichem Nutzen handelt;
- bestehende Infrastrukturen berücksichtigt sind;
- die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft sind;
- ein Betriebskonzept vorliegt;
- die betriebswirtschaftliche Tragbarkeit des Vorhabens aufgezeigt ist; und
- sie in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Gesuche für Förderleistungen sind dem AWT vor Baubeginn des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Projektbeschrieb
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Stellungnahme der Standortgemeinde (inkl. Angaben zur finanziellen Projektunterstützung der Gemeinde)
- Stellungnahme der Region (umfassende qualitative und quantitative Begründung der Relevanz und der Priorität des Vorhabens für das gesamte Tourismussystem in der betroffenen Region)