Navigation

Inhaltsbereich

Ziel der kantonalen Förderung von systemrelevanten Infrastrukturen:

  • Stärkung des regionalen Tourismussystems
  • Stärkung der strategischen Ausrichtung der Tourismusdestination

An systemrelevante Infrastrukturen können gestützt auf die Richtlinie betreffend Gewährung von Beiträgen an systemrelevante Infrastrukturen Kantonsbeiträge gewährt werden, wenn

  • es sich um ein besonders innovatives Vorhaben oder um eines mit besonderem volkswirtschaftlichem Nutzen handelt;
  • bestehende Infrastrukturen berücksichtigt sind;
  • die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft sind;
  • ein Betriebskonzept vorliegt;
  • die betriebswirtschaftliche Tragbarkeit des Vorhabens aufgezeigt ist; und
  • sie in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Gesuche für Förderleistungen sind dem AWT vor Baubeginn des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Projektbeschrieb
  • Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan
  • Stellungnahme der Standortgemeinde (inkl. Angaben zur finanziellen Projektunterstützung der Gemeinde)
  • Stellungnahme der Region (umfassende qualitative und quantitative Begründung der Relevanz und der Priorität des Vorhabens für das gesamte Tourismussystem in der betroffenen Region)