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Das Ziel der kantonalen Veranstaltungsförderung ist es, überregional bedeutende Veranstaltungen zu ermöglichen. Gestützt auf die Richtlinie können Kantonsbeiträge (Fix- und/oder Defizitbeiträge) gewährt werden, wenn diese

  • die touristische Wertschöpfung erhöhen;
  • von überregionaler Bedeutung sind;
  • Entwicklungspotenzial aufweisen;
  • mit der Destinationsstrategie übereinstimmen;
  • die Marke graubünden in das Kommunikationskonzept des Veranstalters einbeziehen;
  • die Eigenleistung des Veranstalters und Beiträge Dritter ausgeschöpft sind. 

 

Dabei werden folgende Veranstaltungskategorien unterschieden: 

  • Internationale Grossveranstaltungen
  • Internationale oder nationale Sportveranstaltungen
  • Neue Sportveranstaltungen mit Zukunftspotenzial
  • Kulturveranstaltungen mit besonderer Ausstrahlung
  • Internationale und nationale Kongresse in Graubünden
  • Einmalige stattfindende, für Graubünden charakteristische Veranstaltungen oder nationale Feste

Online Gesuchformular

Gesuche um Beiträge an Veranstaltungen sind dem AWT spätestens vier Monate vor der Veranstaltung einzureichen. Das Gesuch kann online via Formular zusammen mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden: