Die Regionalpolitik des Bundes im Bereich Tourismus soll die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Tourismusbranche stärken, eine Aktivierung regionaler und lokaler Akteure und zusätzliche Inwertsetzung spezifischer Potenziale in den Regionen schaffen.
An Vorhaben im Bereich Tourismus können gestützt auf die Richtlinie Bundesdarlehen/-beiträge und Kantonsbeiträge (Äquivalenzleistung) gewährt werden, wenn sie mit der Massnahmenplanung zum Umsetzungsprogramm Graubünden 2024-2027 übereinstimmen (z.B. Lancierung von neuen Tourismusprodukten mit Ausstrahlungseffekten auf bestehende Destinationen, Umsetzungen von Projekten im Rahmen der Destinationsentwicklung, Inwertsetzungsprojekte von Natur und Kultur etc.).
Gesuche um Gewährung von Förderleistungen sind über die betroffene Region dem Amt für Wirtschaft und Tourismus (AWT) vor Inangriffnahme des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Details zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte des NRP-Gesuchformulars können dem Hilfsblatt entnommen werden.