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Die Hauptaufgaben des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) umfassen die öffentliche Arbeitsvermittlung und die Beratung von Stellensuchenden sowie die Arbeitslosenversicherung. Zudem setzt sich das KIGA für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, angemessene Ruhezeiten und die Einhaltung von branchen- und ortsüblichen Löhnen ein.

 

Arbeitsvermittlung

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) unterstützt Sie bei der Jobsuche und berät Sie individuell. Es vermittelt passende Stellen und hilft Ihnen, sich erfolgreich zu bewerben.

Arbeitslosenkasse

Wenn Sie in der Schweiz leben und arbeitslos werden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die Auszahlung dieser Taggelder werden von den Arbeitslosenkassen übernommen.

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Wir bieten verschiedene Kurse und Beschäftigungsprogramme an, die sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen. Sie sollen Ihnen dabei helfen, sich in verschiedenen Bereichen zu qualifizieren und schneller eine passende Arbeitsstelle zu finden.

Arbeitsinspektorat

Dem kantonalen Arbeitsinspektorat obliegt der Vollzug des Arbeitsgesetzes. Es kontrolliert die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und berät Sie zu diesen Themen.

Arbeitsbedingungen

Diese Abteilung setzt die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen um und sorgt für die Einhaltung des Schwarzarbeitsgesetzes. Sie schützt Erwerbstätige vor unzulässigen Lohn- und Anstellungsbedingungen und sorgt dafür, dass die in der Schweiz geltenden Standards eingehalten werden.