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Jedes Adoptivkind hat das Recht, Auskunft über die Personalien seiner leiblichen Eltern zum Zeitpunkt der Adoption zu verlangen (Art. 268c Schweizerisches Zivilgesetzbuch; SR 210). Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beraten und unterstützen Adoptivkinder bei der Suche nach den leiblichen Eltern. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die KESB.