Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Fachstelle Pflegefamilien und AdoptionenGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch
Artikel 264 ff. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210)
Verordnung über die Adoption (Adoptionsverordnung, AdoV; SR 211.221.36)
Bei der nationalen Adoption handelt es sich um die Adoption eines Kindes, das aktuell in der Schweiz lebt. Eine nationale Adoption bietet keine Gewähr, dass die Eltern des Kindes Schweizer Bürger sind.
Eine gemeinschaftliche Adoption ist nur bei verheirateten Personen möglich. Einzeladoptionen sind möglich, die Voraussetzungen sind allerdings sehr hoch. Für eine nationale Adoption müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein: