Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Fachstelle Pflegefamilien und AdoptionenGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch
Pflegeeltern haben Anspruch auf ein angemessenes Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Bedarf des Pflegekindes und nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der leiblichen Eltern oder der Ausbildung der Pflegeeltern. Für die Regelung der Finanzierung ist die für die Unterbringung des Pflegekinds verantwortliche Stelle zuständig (z.B. Eltern des Kindes oder Beistände).
Es gelten die Pflegegeld-Richtlinien des Kantons Graubündens. Diese sollten nicht unterschritten und dürfen nicht überschritten werden. Die Tätigkeit als Pflegeeltern gilt als Erwerbsarbeit. Nach Abzug der Spesen müssen für Pflegegelder Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Je nach Pflegeverhältnis wird die Abrechnung durch die Berufsbeistandschaft, die Gemeinde oder die Familienplatzierungsorganisation übernommen.
Die Pflegeeltern sind bei den Familienplatzierungsorganisationen angestellt. Die FPO regeln die Entschädigung der Pflegeeltern in ihren Konzepten. Der Tagestarif darf die von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegte Maximaltaxe nicht überschreiten.