Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Fachstelle Pflegefamilien und AdoptionenGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch
Pflegeeltern oder Verwandte, die ein Kind in Pflege nehmen, benötigen eine Bewilligung, wenn das Pflegeverhältnis länger als einen Monat dauert. Dies gilt auch für Pflegeeltern oder Verwandte, die ein Kind unentgeltlich betreuen sowie für Pflegeeltern, die mit einer Familienplatzierungsorganisation zusammenarbeiten.
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Kriseninterventionen und Entlastungsplatzierungen ist ab dem ersten Tag bewilligungspflichtig. Zudem müssen Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche im Rahmen von Kriseninterventionen und Timeoutplatzierungen aufnehmen möchten, mit einer Familienplatzierungsorganisation zusammenarbeiten.
Im Kanton Graubünden erteilt das Sozialamt Bewilligungen für Pflegeverhältnisse. Es prüft unter anderem die persönlichen Voraussetzungen, die erzieherische Eignung sowie die Wohnsituation der Pflegeelternkandidaten.
Im Kanton Graubünden benötigen Familienplatzierungsorganisationen eine Bewilligung. Sie benötigen diese auch dann, wenn sie eine Betriebsbewilligung ihres Standortkantons haben bzw. die Meldepflicht ihres Standortkantons erfüllen. Die Organisationen müssen die Qualitätsrichtlinien für Familienplatzierungsorganisationen des Kantons Graubünden erfüllen und die Maximaltarife einhalten.