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Angebotsplanung

Die Kantone sind verfassungsrechtlich und gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein angemessenes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Damit es genügend Angebote für Menschen mit Behinderung gibt, gleichzeitig aber die öffentlich bereitgestellten Mittel effizient eingesetzt werden, ist eine Angebotsplanung notwendig. Diese bildet die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Angebote der Behindertenintegration im Kanton, die Anerkennung der beitragsberechtigten Leistungserbringenden und die Gewährung von Beiträgen.

Dokumente

Angebotsplanung 2024-2027

Angebotsplanung 2020-2023

Angebotsinventar 2008

Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind seit 1. Januar 2008 die Kantone für die Planung, Steuerung und Finanzierung des stationären und teilstationären Angebots für erwachsene Menschen mit Behinderung verantwortlich. Im Hinblick auf die neuen Aufgaben haben die Ostschweizer Kantone die bereits seit Ende der 1990er Jahre bestehende Koordination und Zusammenarbeit im Bereich Behinderung intensiviert.

Die Datenlage zur Erfüllung der neuen Aufgaben genügte in den sieben Ostschweizer Kantonen nicht vollumfänglich. Vordringlich war deshalb, die Ausgestaltung und Nutzung des aktuellen Leistungsangebots in den Kantonen zu erheben und auszuwerten.

Die Ergebnisse für das Jahr 2008 liegen in kantonalen Berichten und in einem vergleichenden Gesamtbericht für die Ostschweiz vor.

Dokumente

Angebotsinventar 2008 - Bericht Graubünden

Angebotsinventar 2008 - Bericht Ostschweiz Zusammenfassung

Angebotsinventar 2008 - Bericht Ostschweiz