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Angebotsplanung

Die Kantone sind verfassungsrechtlich und gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein angemessenes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Damit es genügend Angebote für Menschen mit Behinderung gibt, gleichzeitig aber die öffentlich bereitgestellten Mittel effizient eingesetzt werden, ist eine Angebotsplanung notwendig. Diese bildet die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Angebote der Behindertenintegration im Kanton, die Anerkennung der beitragsberechtigten Leistungserbringenden und die Gewährung von Beiträgen.

Dokumente

Angebotsplanung 2024-2027

Angebotsplanung 2020-2023