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Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind seit 1. Januar 2008 die Kantone für die Planung, Steuerung und Finanzierung des stationären und teilstationären Angebots für erwachsene Menschen mit Behinderung verantwortlich.

Zur Umsetzung der neuen Aufgaben hat das Sozialamt verschiedene Projekte realisiert: Auf der Grundlage des IFEG-Konzepts Graubünden wurde das Behindertenintegrationsgesetz erarbeitet. Per 1. Januar 2012 ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Angebotsplanung legt die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Angebots für Menschen mit Behinderung in der jeweiligen Planungsperiode fest.

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