Navigation

Inhaltsbereich

- S-chanf, Detail eines Linoleumbodenbelags um 1900. Foto DPG 2015

 

Was versteht man unter einem Denkmal?
Denkmäler sind Zeugnisse menschlichen Wirkens, historischer Ereignisse oder Entwicklungen künstlerischer, wirtschaftlicher, politischer, sozialer und technischer Natur. Sie sind bestimmt durch ihre materielle Authentizität und haben sich oft über mehrere Generationen kontinuierlich entwickelt.

 

Wann ist ein Gebäude formell geschützt?
Auf kommunaler Ebene sind Gebäude, die im Generellen Gestaltungsplan mit entsprechenden Schutzkategorien bezeichnet sind, formell geschützt. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen kommunalen Baugesetze.

Auf kantonaler und eidgenössischer Ebene sind Bauwerke formell geschützt, wenn für Erhaltungsmassnahmen Subventionen in Anspruch genommen wurden. Die formelle Unterschutzstellung erfolgt in Graubünden, wenn die Subventionen 25'000 Franken übersteigen, beim Bund ab dem ersten Franken. Ausserdem können Bauwerke mittels einer Vereinbarung freiwillig unter kantonalen Schutz gestellt werden.

 

Welche Konsequenzen hat eine formelle Unterschutzstellung durch Kanton oder Bund?
Die Unterschutzstellung bezweckt den langfristigen Erhalt von baukulturell bedeutenden Bauwerken. Die formelle Unterschutzstellung durch Bund und/oder Kanton wird im Grundbuch eingetragen. Dies bedeutet für die jeweilige Eigentümerschaft und deren Rechtsnachfolger,

  • das Objekt soweit zumutbar vor Beschädigung oder Verlust sowie vor Zerstörung zu bewahren und die erforderlichen Massnahmen zu seiner Instandhaltung zu ergreifen;
  • auf Voranmeldung die Besichtigung und die notwendigen Untersuchungen des Objekts durch die Denkmalpflege oder durch von dieser beauftragte Fachleute zu dulden;
  • Eingriffe oder Änderungen am Zustand des Objekts durch den Kanton bewilligen zu lassen (Art. 29 KNHG);
  • die Zustimmung der Denkmalpflege Graubünden auch für nicht baueingabepflichtige Änderungen am Zustand des Objekts einzuholen;
  • die Weisungen der Denkmalpflege Graubünden zu befolgen.

 

Welche Rechtsverbindlichkeit hat das Kantonale Inventar der schutzwürdigen Einzelbauten, Gebäudegruppen und Ortsbilder?
Das Kantonale Inventar der schutzwürdigen Einzelbauten, Gebäudegruppen und Ortsbilder leistet einen Beitrag zur behördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Denkmalschutzes. Das Inventar erhält erst mit der Umsetzung in der kommunalen Ortsplanung eigentümerverbindliche Bedeutung. Mit diesem Schritt wird eine Beratungspflicht durch Fachpersonen im Falle geplanter baulicher Veränderungen verbunden.

 

Welches sind die Kriterien der denkmalpflegerischen Inventarisierung?

Die Kriterien für die Auswahl von Einzelbauten und Gebäudegruppen sind deren

  • ortsbildprägende Bedeutung
  • historische Bedeutung
  • architektonische Bedeutung
  • bedeutende historische Bausubstanz
  • charakteristische Umgebung  

 

Welche denkmalpflegerischen Massnahmen werden subventioniert?
Fachmännisch ausgeführte Massnahmen, die dem Erhalt und der Pflege historischer Bausubstanz dienen, werden durch Beiträge des Kantons und, bei Objekten von nationaler Bedeutung, auch durch solche des Bundes unterstützt.

 

Wer ist berechtigt, bei der Denkmalpflege Graubünden ein Beitragsgesuch einzureichen?
Im Zusammenhang mit einer von der Denkmalpflege begleiteten Restaurierung kann von der Eigentümerschaft des schutzwürdigen Objekts ein Beitragsgesuch gestellt werden.

 

Zu welchem Zeitpunkt kann ein Beitragsgesuch eingereicht werden?
Die Eingabe eines Beitragsgesuchs muss spätestens vor Beginn von baulichen Massnahmen am schutzwürdigen Objekt erfolgen. Die Eigentümerschaft ermittelt zusammen mit der zuständigen Bauberaterin, dem zuständigen Bauberater der Denkmalpflege die beitragsberechtigten Kosten.

 

Was ist der Unterschied zwischen den Institutionen Denkmalpflege und Heimatschutz?
Die Denkmalpflege ist eine Abteilung des Amts für Kultur und untersteht der politischen Verantwortung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltdepartements (EKUD) unter Regierungsrat Jon Domenic Parolini. Als Fachstelle der kantonalen Verwaltung unterscheidet sie sich von privat- oder vereinsrechtlich organisierten Gruppierungen mit verwandten Zielsetzungen wie z. B. dem Heimatschutz oder Domus Antiqua. Mit diesen für die Erhaltung des kulturellen Erbes wichtigen Partnern pflegt die Denkmalpflege regen Austausch.