Damit auf Ihr Gesuch um einen Beitrag der Kulturförderung Graubünden eingetreten werden kann, hat das Projekt folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Es besteht ein angemessener Bezug zum Kanton Graubünden von
Trägerschaft und/oder Projekt.
- Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, das heisst,
Gemeinden, Stiftungen, Sponsoren, Private etc. beteiligen sich
angemessen und es werden Eigenleistungen erbracht.
- Das Vorhaben ist für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich.
- Das Gesuch ist vollständig.
- Die Fristen sind eingehalten.
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits
abgeschlossen sind;
- Projekte, die bereits unterstützt wurden oder einen gesetzlichen
Anspruch auf einen Beitrag einer anderen staatlichen Stelle haben
(Doppelsubvention);
- Projekte, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung (Bachelor,
Master, Dissertation, etc.), Lehrmittelherstellung, Öffentlichkeitsarbeit
oder Tourismus- und Wirtschaftsförderung durchgeführt werden;
- bauliche Massnahmen/Infrastruktur;
- hauptsächlich gewinnorientierte Projekte.