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Beitragsvoraussetzungen und -bemessung:

Die Förderungswürdigkeit eines Projektes ist abhängig vom Vorliegen der Beitragsvoraussetzungen gemäss Art. 12 Abs. 2 des Sprachengesetzes.

Innerhalb der Bandbreite der Beitragssätze bemessen sich die Beiträge nach:

  • den finanziellen Möglichkeiten und Eigenleistungen der Gesuchstellenden;
  • der Bedeutung des Projektes für den Kanton;
  • der erwarteten sprachfördernden Wirkung des Projektes;
  • der Zugänglichkeit für möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen (keine privaten Anlässe);
  • der Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung mit der Materie.


Zudem gilt es zu beachten:

  • Die Eingabe des Gesuches hat vor der Projektdurchführung zu erfolgen (10 Wochen im Voraus).
  • Das Projekt muss auch von anderen Institutionen unterstützt werden (Prinzip der Subsidiarität).


Keine finanzielle Unterstützung erfahren:

  • wissenschaftliche Arbeiten, die ihm Rahmen der Ausbildung verfasst werden (wie Lizentiatsarbeit oder Dissertation)
  • Projekte im Bereich der Tourismus- und Wirtschaftsförderung
  • gewinnorientierte Projekte
  • Projekte, die bereits durch den Kanton unterstützt werden (keine doppelte Subventionierung)
  • Projekte, die bereits von anderen Sprachförderinstitutionen mitgetragen werden (keine doppelte Subventionierung)
  • Investitionen zur Optimierung der (technischen) Infrastruktur sowie bauliche Massnahmen.