Die Regierung hat die Biodiversitätsstrategie Graubünden verabschiedet. Die Strategie richtet den Fokus auf das, was künftige Bündner Generationen an Naturwerten benötigen, unter anderem auch um Herausforderungen wie die Klimaanpassung besser bewältigen zu können.
Um was es geht, darum ist es wichtig
Biodiversität ist Naturkapital und somit wesentlicher Bestandteil des Reichtums des Kantons Graubünden. Je reichhaltiger das Naturkapital, desto besser werden künftige Bündner Generationen Herausforderungen wie die Klimaanpassung oder die Ernährungssicherheit bewältigen können. Die Regierung hat deshalb im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes 9.1 des Regierungsprogramms 2021–2024 die Biodiversitätsstrategie Graubünden 2023-2032 und den Massnahmenband für die erste Umsetzungsetappe 2023-2028 verabschiedet.
Förderung und Kooperation statt Einschränkungen
Die Stossrichtung der Biodiversitätsstrategie geht bewusst den Weg der Förderung statt Einschränkungen. Nachhaltige Entscheidungen und Verhaltensweisen im Wirtschaftssystem sollen stärker belohnt und die Eigenverantwortung gestärkt werden.
Das Machbare zur richtigen Zeit tun
Die Biodiversitätsstrategie wird in zwei Etappen 2023–2028 und 2029–2032 umgesetzt, im Sinne von «das Machbare zur richtigen Zeit zu tun». Die Massnahmen sind messbar, die Verantwortlichkeiten sind zugewiesen, und der Ressourcenbedarf ist geschätzt. Der Umsetzungsstand wird jährlich erhoben. Eine Zwischenevaluation wird wertvolle Erkenntnisse für die zweite Umsetzungsetappe liefern.
Ergebnisse der Anhörung
Als Teil der öffentlichen Anhörung diente eine webbasierte Umfrage. Rund ein Drittel der Bündner Gemeinden und Regionen, zahlreiche Verbände, Firmen und Forschungsinstitutionen sowie 65 Privatpersonen aus unterschiedlichen Fachbereichen nahmen Stellung. Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden (über 80%) beurteilte die Vorlage gesamthaft als positiv oder eher positiv.
Korrigenda (14.5.2024): Bei zwei Gemeinden floss eine nicht autorisierte Stellungnahme in den Auswertungsbericht. Im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden Lantsch/Lenz und Zizers wurden die sie betreffenden Einträge im Auswertungsbericht gelöscht. Im Anhang 3 sind zudem alle sechs Anträge der Pro Natura Graubünden zu neuen Massnahmen inklusive Kommentaren zum Umgang damit aufgeführt. Aufgrund eines technischen Fehlers war nur ein Massnahmenvorschlag sichtbar.
Die nächsten Schritte
Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie resp. der Massnahmen hängt nun in hohem Mass von den verfügbaren Ressourcen bei den federführenden Fachstellen, aber auch der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung und den verfügbaren Ressourcen bei den verwaltungsexternen Partnern ab. Die Regierung anerkennt in ihrem Beschluss den zusätzlichen Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen auf Stufe Kanton für die Umsetzung der BDS GR (RB 316/2024). Der Grosse Rat wird Ende 2024 über die Budgetanträge entscheiden.
Bis zum Grossratsentscheid wird das ANU in Zusammenarbeit mit den Kollegialämtern und unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalressourcen nur jene Massnahmen umsetzen, welche bereits laufende Projekte betreffen.
Jene, die an der Umsetzung einer Massnahme als Projektpartner gerne mitwirken und hierfür Interesse angemeldet haben, werden zu gegebener Zeit vom jeweiligen Massnahmenleiter resp. von der Massnahmenleiterin für den Kickoff benachrichtigt. Wir bitten jedoch noch um etwas Geduld, bis der Grossratsentscheid vorliegt.