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An die Anschaffung von Sportmaterialien und Sportgeräten kann ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von 40 % der anrechenbaren Kosten ausgerichtet werden. Das Sportmaterial muss im Besitz des Vereins sein. Davon ausgeschlossen ist die persönliche Ausrüstung eines Sportlers. Materialanschaffungen müssen einen Mindestanschaffungswert von Fr. 500.-- aufweisen. Die Anschaffung beziehungsweise Bestellung darf erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.

Bevor Sie das Online-Gesuchsformular ausfüllen, bitten wir Sie, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Kostenzusammenstellung mit Offerten (elektronisch)
  • Erfolgsrechnung, Bilanz und Revisorenbericht der letzten zwei Jahre (elektronisch)
  • Kontoverbindung wie bei der Bank/Post hinterlegt

Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Weisungen betreffend Beiträge für Sportmaterial und Sportgeräte zwingend einzuhalten sind. Die Anschaffung darf gemäss Art. 5 c), erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.

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Merkblatt betreffend Anschaffung von Sportwaffen