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Meldestelle Missstände

Der Kanton Graubünden legt grossen Wert auf eine vertrauens- und respektvolle Unternehmenskultur. Die persönliche und betriebliche Integrität soll geschützt und Missstände innerhalb der kantonalen Verwaltung Graubünden, bei den Gerichten und den selbständigen kantonalen Anstalten sollen aufgedeckt werden. Dazu hat der Kanton im Jahr 2023 eine verwaltungsexterne, unabhängige Meldestelle für Missstände im Personalbereich geschaffen.

Personen, die aufrichtig und in gutem Treu und Glauben eine Meldung erstatten, sind vor allfälligen Benachteiligungen geschützt. Dazu zählen Kündigung, Zurücksetzung in der Hierarchie und weitere Laufbahnhemmnisse. Die Meldestelle darf hingegen nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.

Selbstverständlich können sich Mitarbeitende bei konkreten Anhaltspunkten für Missstände an ihre vorgesetzten Personen wenden. Führt ein internes Ansprechen der Missstände nicht zur Behebung der Missstände oder kommt es zu Interessenskonflikten, kann und soll eine Meldung an die unabhängige Meldestelle erfolgen.

Im Gegensatz zu einer vertraulichen Beratung bei der Anlaufstelle für psychologische Beratung löst eine Meldung an die Meldestelle für Missstände im Personalbereich oder eine Meldung an eine vorgesetzte Person ein formelles Verfahren aus.

Flyer und Merkblatt