Navigation

Inhaltsbereich

Die Gesundheitsförderung in der kantonalen Verwaltung ist seit dem Jahr 2004 Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Der Kanton Graubünden als Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Integrität seiner Mitarbeitenden zu schützen. Zur professionellen Erfüllung dieser Pflicht hat das Personalamt in Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) die anonyme Anlaufstelle für psychologische Beratung eingerichtet. Diese steht den Mitarbeitenden des Kantons Graubünden zur Verfügung.

Die Anlaufstelle für psychologische Beratung besteht aus einem Team von erfahrenen Psychologinnen und Psychologen. Das Beratungsteam der PDGR ist unter der Mailadresse PBS-Kanton@pdgr.ch oder unter der Telefonnummer 058 225 21 05 erreichbar.

Im Gegensatz zu Meldungen an vorgesetzte Personen oder die Meldestelle für Missstände im Personalbereich löst eine vertrauliche Beratung kein formelles Verfahren aus.

Kosten und Vertraulichkeit

Mitarbeitende des Kantons Graubünden können das Beratungsangebot kostenlos und vertraulich nutzen, d.h. ohne dass vorgesetzte Personen oder das Personalamt informiert werden.

Die Psychologinnen und Psychologen des Beratungsteams unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Sie leiten nur im Einverständnis mit den ratsuchenden Personen Massnahmen ein oder ziehen Dritte bei, ausser bei Verdacht auf akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung.

Mögliche Themen einer Beratung

Die anonyme Anlaufstelle für psychologische Beratung stellt auf Wunsch der Mitarbeitenden Beratung zu folgenden Themen sicher:

  • Arbeitsbedingte psychische Belastungen (wie z.B. Burnout, Konfliktbewältigung mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder im Team)
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • Sexuelle Belästigung
  • Gewalt
  • Suchtprobleme

Die Psychologinnen und Psychologen des Beratungsteams erörtern zusammen mit der ratsuchenden Person das konkrete Problem. Sie entwickeln mit der ratsuchenden Person Wege zur Konfliktlösung und unterstützen sie bei der Problemlösung. In der Regel stehen pro Beratung bis zu zehn Sitzungen zur Verfügung (ausgenommen von dieser Begrenzung sind Beratungen betr. sexuelle Belästigung).

Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing

Innerhalb des Beratungsteams sind bestimmte Psychologinnen und Psychologen als "Vertrauenspersonen" bezeichnet. Vertrauenspersonen ist spezialisiert auf die Themen sexuelle Belästigung, Diskriminierung aller Art und Mobbing.

Zusätzlich zu den bereits genannten allgemeinen Grundsätzen (kostenlos, vertraulich, unterstützend bei der Problemlösung) gehört zu den Aufgaben von Vertrauenspersonen:

  • Unterstützung bei der Erfassung der Situation (Worum was geht es?).
  • Hilfe bei der Erarbeitung einer Übersicht über das Ereignis bzw. die Ereignisse.
  • Beratung von betroffenen Mitarbeitenden, auf deren Wunsch auch von Mitwissenden und Vorgesetzten zu möglichen Handlungsoptionen (Strategien und Lösungen entwickeln, Optionen und Unterstützungsangebote aufzeigen, über Konsequenzen informieren).
  • Erläuterung der rechtlichen Situation und/oder Hinweise auf spezifische juristische Auskunftsstellen.
  • Begleitung des gewählten Vorgehens.

Der Einbezug einer Vertrauensperson löst kein formelles Verfahren aus. Vertrauenspersonen können betroffene Mitarbeitende aber dabei unterstützen, ein formelles Verfahren auszulösen, sei dies durch eine Meldung an die Meldestelle für Missstände oder an die vorgesetzte Person.

Folgende Vertrauenspersonen stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung:

Romanisch- und Italienischsprachige Mitarbeitende können unter Einbezug der Vertrauensperson an entsprechende Fachpersonen innerhalb des Teams vermittelt werden.