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Psychologische Beratung

Die Gesundheitsförderung in der kantonalen Verwaltung ist seit dem Jahr 2004 Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Der Kanton Graubünden als Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Integrität seiner Mitarbeitenden zu schützen. Zur professionellen Erfüllung dieser Pflicht hat das Personalamt in Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) die anonyme Anlaufstelle für psychologische Beratung eingerichtet. Diese steht den Mitarbeitenden des Kantons Graubünden zur Verfügung.

Die Anlaufstelle für psychologische Beratung besteht aus einem Team von erfahrenen Psychologinnen und Psychologen. Das Beratungsteam der PDGR ist unter der Mailadresse PBS-Kanton@pdgr.ch oder unter der Telefonnummer 058 225 21 05 erreichbar.

Im Gegensatz zu Meldungen an vorgesetzte Personen oder Meldungen an die Meldestelle für Missstände im Personalbereich löst eine vertrauliche Beratung kein formelles Verfahren aus.

Kosten und Vertraulichkeit

Mitarbeitende des Kantons Graubünden können das Beratungsangebot kostenlos und vertraulich nutzen, d.h. ohne dass vorgesetzte Personen oder das Personalamt informiert werden.

Die Psychologinnen und Psychologen des Beratungsteams unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Sie leiten nur im Einverständnis mit den ratsuchenden Personen Massnahmen ein oder ziehen Dritte bei, ausser bei Verdacht auf akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung.