Tunnel Andermatt - Sedrun (Oberalpstrecke)
1. Ausgangslage
Der Kanton Graubünden und der Kanton Uri sind verkehrstechnisch über den Oberalppass durch die Kantonsstrasse und die Bahnstrecke der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) miteinander verbunden. Während die Passstrasse für den privaten Verkehr in den Wintermonaten gesperrt bleibt, ist die Verbindung zwischen Sedrun und Andermatt einzig durch die Bahnlinie gewährleistet. Der Kanton Graubünden und der Kanton Uri sind an einer Verbesserung dieser ganzjährigen Bahnverbindung interessiert. Aus politischen Kreisen ist zudem die Forderung einer direkten Eisenbahntunnelverbindung zwischen Andermatt und Sedrun ins Spiel gebracht worden.
Die Kantone Uri und Graubünden haben deshalb vereinbart, gemeinsam eine Zweckmässigkeitsstudie in Auftrag zu geben, die mögliche Lösungsvarianten eruiert und deren Realisierungschancen und Wirtschaftlichkeit aufzeigt. Die Verbesserung der Schienenverbindung zwischen Sedrun und Andermatt und des ÖV-Angebots soll den wirtschaftlichen und touristischen Erfordernissen der Gotthardregion gerecht werden.
2. Zielsetzung der Studie
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Gegenüberstellung Tunnelprojekt vs. optimierter bestehender Schienenverbindung über den Oberalppass.
- Eruierung möglicher Ausbauvarianten der bestehenden Bahnverbindung mit allfälliger neuer bzw. angepasster Streckenführung.
- Bei den angestrebten Verbesserungen stehen folgende Ziele im Vordergrund:
1. Höhere Kapazitäten (längere Züge)
2. Mehr Angebot (zusätzliche Züge, dichterer Fahrplan)
3. Kürzere Reisezeit (schnellere Züge erfordern höhere Ausbaugeschwindigkeit der Strecke)
4. Erhöhung der (Winter-) Sicherheit (Verfügbarkeit des Angebots).
3. Aufgabenstellung
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Skizzieren der technisch möglichen Lösungen sowohl für Ausbau der MGB-Passstrecke als auch für einen Bahntunnel zwischen Andermatt und Sedrun.
- Abschätzung der volkswirtschaftlichen Effekte dieser (entweder/oder) Hauptvarianten für die Region, inklusive einer dritten Variante „Tunnellösung mit Beibehaltung der Bergstrecke“.
- Qualitative Bewertung bezüglich der Abdeckung der touristischen und regionalen Bedürfnisse, der standortgebundenen Auflagen, der Kosten sowie der betriebstechnisch notwendigen Anforderungen.
- Aufzeigen der Realisierungschancen und der Wirtschaftlichkeit.