Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten werden. In der Regel wird auf ein begründetes Gesuch hin eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung zwischen einem und zwei Jahren gewährt. Eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung für vier Jahre kann nur bei wichtigen Gründen, wie z. B. Absolvierung des Militärdienstes im Herkunftsland, ein Studium bzw. eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Einsatz im Ausland im Auftrag eines Schweizer Arbeitgebers, gewährt werden.
Das entsprechende Gesuch ist vor der Ausreise einzureichen. Reist die Person dann bis zum Ablauf der bewilligten Aufrechterhaltung nicht wieder in die Schweiz ein, so erlischt die Niederlassungsbewilligung von Gesetzes wegen.
Das Gesuch um eine Aufrechterhaltung ist mittels Formular über die Einwohnerkontrolle einzureichen. Die einzureichenden Unterlagen können dem Gesuchsformular entnommen werden.
Es ist zu beachten, dass schulpflichtigen Kindern keine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung gewährt werden kann.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28