Nachweis von Sprachkenntnissen
Mit den Integrationsanforderungen ab Januar 2019 werden für einige Bewilligungen bestimmte Sprachanforderungen in einer Amtssprache des Kantons Graubünden verlangt, die die ausländischen Personen mittels eines Sprachzertifikates nachzuweisen haben. Betroffen sind vor allem die Niederlassungsbewilligung und der Familiennachzug von Angehörigen aus Drittstaaten. Die Sprachtests sind dem Gesuch jeweils beizulegen.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
Niederlassungsbewilligung (NL) |
A 2 mündlich |
A 1 schriftlich |
Vorzeitige Erteilung NL |
B 1 mündlich |
A 1 schriftlich |
Familiennachzug Drittstaaten-Drittstaaten |
A1 mündlich oder Anmeldung zu Kurs
|
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kontakt: https://fide-info.ch/de/kontakt
und
https://fide-info.ch/doc/107/fideDE_ListeAnerkannteSprachzertifikate.pdf