Adress- und Wohnortswechsel
Der Wohnortswechsel ist meldepflichtig. Die Abmeldung beim alten Wohnsitz und die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Die notwendige Mutation wird durch die Einwohnerkontrolle mit dem Formular "Z1" veranlasst. Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden erstellt - sofern notwendig - einen neuen Ausländerausweis. Wurde für eine Bewilligungskategorie der neue Ausländerausweis in Kreditkartenformat eingeführt, löst die erste Mutation der Bewilligung einer Person mit einem Papierausweise automatisch eine Bestellung einer Karte und einen Auftrag zur Datenerfassung aus, unabhängig von der Mutation.
Mutationen die dem AFM gemeldet werden müssen, jedoch auf der Bewilligung in Kreditkartenformat nicht ersichtlich sind, lösen keine Neuausstellung des Ausweises aus. (z.B. Adressänderung).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.
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