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Personen, die im Kanton Graubünden wohnen, und Bündnerinnen und Bündner mit Wohnsitz im Ausland können beim Amt für Migration und Zivilrecht ein Gesuch um Namensänderung einreichen. Wir prüfen, ob achtenswerte Gründe für die Namensänderung vorliegen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, bewilligen wir die Namensänderung mit einem Entscheid. Die Gebühren belaufen sich in der Regel zwischen Fr. 300.– und Fr. 800.–.

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, empfehlen wir Ihnen vorgängig abzuklären, ob Ihre Heimatbehörde den Namensänderungsentscheid einer Schweizer Behörde anerkennen würde.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Konstellationen und dem Namensänderungsverfahren finden Sie in unseren Merkblättern.

Von der Namensänderung aus achtenswerten Gründen zu unterscheiden sind folgende Fälle:

  • Wiederannahme des Ledignamens durch eine jederzeit mögliche Erklärung vor dem Zivilstandsamt nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft;
  • Familiennamensänderung durch Erklärung vor dem Zivilstandsamt für Kinder unverheirateter Eltern infolge nachgeburtlicher Errichtung des gemeinsamen Sorgerechts (Frist von einem Jahr zu beachten);
  • Gleichzeitige Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrages im schweizerischen Personenstandsregister. Entsprechende Erklärungen können ab 01.01.2022 auf jedem Zivilstandsamt abgegeben werden.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch (Tel. 081 257 21 43) oder schriftlich (namensaenderungen@afm.gr.ch).