Vollzugsbehörde
Die Vollzugsbehörde bzw. einweisende Behörde weist verurteilte Personen in die geeigneten Vollzugseinrichtungen zum Vollzug der richterlich ausgesprochenen Strafen oder Massnahmen ein. Während des ganzen Vollzugsverlaufes behält die Vollzugsbehörde die Oberaufsicht.