Weisungen
Weisungen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person. Diese Auflagen werden meist vom Vollzugs- und Bewährungsdienst im Hinblick auf eine bedingte Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug ausgesprochen und während der Probezeit kontrolliert. Weisungen können jedoch auch von einem Gericht angeordnet werden. Weisungen können insbesondere in folgenden Lebensbereichen angeordnet werden:
- Berufsausübung
- Aufenthalt
- Führen von Motorfahrzeugen
- Schadenersatz
- ärztliche bzw. psychologische Betreuung
Die Dauer der Weisung entspricht der Probezeit.