Ersatzfreiheitsstrafe
Die Ersatzfreiheitsstrafe kommt zum Zug, wenn die verurteilte Person eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt und diese auf dem Betreibungsweg nicht eingebracht werden kann.
Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe ist abhängig von der Höhe des Bussenbetrags. Bei Geldstrafen entspricht die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe der Anzahl Tagessätze. Die Ersatzfreiheitsstrafe werden in der Regel in den Justizvollzugsanstalten in Cazis vollzogen und entfällt, sofern die Geldstrafe oder Busse nachträglich überwiesen wird.
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