Anforderungen an Räume und Freianlagen (Richtraumprogramm) / Checkliste für das Genehmigungsverfahren für Bauten nach Krankenpflegegesetz / KPG (Art. 31 Absatz 1 und 3 KPG)
Die Richtraumprogramme mit Anforderungen an Räume und Freianlagen / Aussenbereich sind eine Aufzählung jener Räume – samt Ausmassen und Angaben der Funktion – welche in ein Raumprogramm aufzunehmen sind.
Bei der Ermittlung der Raumbedürfnisse und Festlegung der Raumgrössen kann den besonderen örtlichen und betrieblichen Verhältnissen Rechnung getragen werden. Bei Umbauten und bei der Miete von Wohnungen für den Betrieb von Pflegegruppen gilt nicht unbedingt der gleiche Massstab wie bei einem Neubau; die bestehende Bausubstanz und das vorhandene Raumangebot kann beachtet werden. Bei Neubauten, Anbauten und Erweiterungsbauten sowie auch bei umfassenden Umbauten von Alters- und Pflegeheimen und bei der Neuerstellung einer Wohnung für den Betrieb einer Pflegegruppe sind die angegebenen Mindest-Ausmasse der Nutzflächen zwingend einzuhalten.
Bei Beitragsgesuchen um kantonale Investitionsbeiträge gemäss Art. 31 des auf den 1. Januar 2018 revidierten Krankenpflegegesetzes ist das erarbeitete Raumprogramm vor Projektierungsbeginn dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zur Genehmigung zu unterbreiten. Dabei ist die Checkliste für das Genehmigungsverfahren für Bauten nach dem Krankenpflegegesetz (Phase l, Grundlagen / Raumprogramm) zu beachten und einzuhalten.
Checkliste für Bauten nach dem Krankenpflegegesetz
Richtraumprogramm Alters- und Pflegeheime
Richtraumprogramm Dementenstationen in Alters- und Pflegeheimen
Richtraumprogramm Pflegegruppen