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Per 1. Januar 2017 tritt die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000, KPG) vom 8. Dezember 2015 in Kraft. Die Teilrevision schafft die gesetzliche Grundlage um im betreuten Wohnen anfallende Kosten den Mieterinnen und Mietern als Krankheits- und Behinderungskosten durch Ergänzungsleistungen vergüten zu können. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Anerkennung der Einrichtung durch das Gesundheitsamt.

  

Merkblatt

Gesuch um Anerkennung

Mustervereinbarung Grundbetreuung  

Bauliche Anforderungen

Erläuterungen zu den baulichen Anforderungen

Liste anerkannte Einrichtungen Betreutes Wohnen

 

Für Informationen zum Betreuten Wohnen im Allgemeinen, zur Projektentwicklung usw. wird auf die Broschüre des Gesundheitsamtes "Zwischen Heim und Daheim" verwiesen.

Für weiterführende Informationen kann das Gesundheitsamt, Fachstelle Spitex und Alter, kontaktiert werden.