Beanstandung gegenüber Personen mit Berufes des Gesundheitswesens
Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere haben sie sich an verschiedene Berufspflichten zu halten, haben einen anerkannten Ausbildungsnachweis zu erbringen und müssen vertrauenswürdig sein sowie physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten. Als zuständige Aufsichtsbehörde über Personen mit Berufen des Gesundheitswesens beaufsichtigt das Gesundheitsamt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Berufspflichten der Gesundheitsfachpersonen.
Sie haben die Möglichkeit, beim Gesundheitsamt eine Beanstandung einzureichen betreffend Behandlungen durch Gesundheitsfachpersonen, Missstände in Praxen sowie sonstige Vorfälle. Zu diesem Zweck steht Ihnen das "Formular für Beanstandungen gegenüber Personen mit Berufen des Gesundheitswesens" zur Verfügung.
Das Gesundheitsamt prüft Ihre Beanstandung unter dem Aspekt der allgemeinen Berufsausübung. Aufgrund der Abklärungen ist es möglich, dass ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet wird. In einem solchen Fall kann das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde eine aufsichtsrechtliche Massnahme anordnen.
Beachten Sie, dass aufsichtsrechtliche Verfahren nicht dazu dienen, Ansprüche von Patientinnen und Patienten wie Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche geltend zu machen. Hierfür ist nach ausgebliebener Einigung der Zivilweg zu beschreiten.
Formular für Beanstandungen