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Beim Strassenverkehrsamt Graubünden erhalten Sie ein Export-Schild, wenn im Fahrzeugausweis im Feld 15 «GR» (Kanton Graubünden) vor der Nummer steht.

Ist im Feld 15 ein anderer Kanton aufgeführt, muss mittels Kaufvertrag belegt werden, dass das Fahrzeug von einem Händler aus Graubünden erworben wurde.

Siehe Merkblatt Änderung bei Export-Schildern (deutsch und englisch)

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