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Fruchtsäfte im Test
Foto: © ffphoto - stock.adobe.com


In einer Untersuchungskampagne im Herbst 2024 hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit verschiedene Fruchtsäfte auf ihren Gehalt an Gärungsalkohol und Kontaminanten wie Blei und Schimmelpilzgiften untersucht. Zu letzteren zählen Patulin und Ochratoxin A (OTA), die sich auf faulenden Früchten bilden können und gesundheitlich bedenklich sind. Neben der chemischen Analyse stand auch die Kontrolle der Lebensmittelkennzeichnung auf dem Programm.  

In den Kantonen Graubünden und Glarus wurden 16 vorwiegend regional produzierte Fruchtsäfte amtlich erhoben und im ALT untersucht. Erfreulicherweise musste keines der Produkte bezüglich Patulin, OTA oder Blei beanstandet werden - alle Produkte hielten die gesetzlichen Höchstwerte für diese Kontaminanten ein. Auch der Gehalt an Gärungsalkohol, der in alkoholfreien Getränken 0,5 Volumenprozent nicht überschreiten darf, wurde stets eingehalten. Alle untersuchten Fruchtsäfte waren somit analytisch in Ordnung.

Zu Beanstandungen kam es lediglich, weil vier Produkte Mängel in der Lebensmittelkennzeichnung aufwiesen, z. B. fehlende Angabe der Adresse oder des Produktionslandes, Angabe eines Verbrauchsdatums anstelle eines Mindesthalbarkeitsdatums oder zu kleine Schrift. Die Produzenten wurden aufgefordert, die Deklarationsmängel zu beheben.