Tierseuchen
Die Fachstelle Tierseuchen ist für den Vollzug der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung (TSG, SR 916.40 und TSV, SR 916.401) verantwortlich.
Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) in Graubünden und der HAMZ (Hauptabteilung Militär und Zivilschutz) in Glarus bewährt.
Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit einem Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.
Tuberkulose Wild
Im Silber- und Klostertal (Bezirk Bludenz, Vorarlberg) ist die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose (Mykobakterium caprae) verseucht.
Es ist bekannt, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols im Herbst Richtung Südwesten wandern und die Wintermonate im Prättigau und Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen.
Das Risikogebiet im Kanton Graubünden ist das Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol, namentlich das Gebiet zwischen der Landesgrenze, dem Rhein, der Landquart, der Flüelapassstrasse und dem Inn.
Zum Schutz der Bündner Wild- und Nutztierbestände finden in diesem Risikogebiet jährliche Überwachungsuntersuchungen statt und es wurde im Jahr 2016 ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich verfügt. Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert
(Amtsverfügung Schalenwildfütterung).
Im Herbst 2024 hat sich die Tierseuche weiter Richtung Graubünden ausgebreitet. Dies erfordert gemäss Tierseuchenverordnung die Ergreifung von Massnahmen für eine verstärkte Überwachung zum Schutz der hiesigen Wildpopulation und der Nutztiere. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat deshalb ein Beobachtungsgebiet (Karte Beobachtungsgebiet und Amtsverfügung) ausgeschieden, in welchem erlegte und tot aufgefundenen Rothirsche auf Tuberkulose zu untersuchen sind. Betroffen sind die Gemeindegebiete von Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Küblis und die Fraktion Saas in Klosters, welche nordöstlich der Landquart liegen.
Wildtierfütterungsverbot:
Amtsverfügung
Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung
Beobachtungsgebiet:
Amtsverfügung
Karte Beobachtungsgebiet
Anleitung Probenahme bei Hirschen im Tuberkulose-Beobachtungsgebiet
Brief an Jägerschaft vom 05.11.2024
Video Probenahme von unauffälligen Darmlyphknoten
Publikationen:
Handbuch
Booklet
Bericht Bündner Bauer Nr. 37, 2018 (14.09.2018)
Bericht Bündner Bauer Nr. 44, 2024 (01.11.2024)
Weitere nützliche Informationen:
Gesundheitsmonitoring Wild
Bericht Tuberkulose-Überwachung 2023
Studie Graubünden / Liechtenstein
Fragen und Antworten zu Tuberkulose
Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT)
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Es gibt vom Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus, BTV) mindestens 26 verschiedene Serotypen mit unterschiedlicher Virulenz und Verbreitung. Je nach Serotyp verläuft die Krankheit unterschiedlich.
In der Schweiz war bisher vor allem der Serotyp BTV-8 aktiv.
Ende August 2024 wurde zum ersten Mal in der Schweiz der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen.
Die Infektion mit dem BTV-3 verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung zeigen.
In der Schweiz gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Mit gezielten Schutzmassnahmen gegen die Culicoides-Mücken soll die Exposition der Wirte gegenüber den Vektoren eingeschränkt werden, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung so gering wie möglich zu halten.
Weitere nützliche Informationen:
ALT-Präsentation
www.blv.admin.ch
Empfehlungen bezüglich Impfungen von Tieren gegen das Blauzungenvirus vom Serotyp 3
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Angesteckte Schweine und Wildschweine sterben jedoch meist innert weniger Tage. Ausser therapieresistentem Fieber und plötzlichen Todesfällen treten nur unspezifische Symptome auf.
Die ASP breitet sich in der Wildschweinepopulation in Europa aus. Der bisher nördlichste ASP-Nachweis in Italien befindet sich rund 60 Kilometer von der Grenze zum Süd-Tessin entfernt. Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar. Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern.
Weitere nützliche Informationen:
www.blv.admin.ch
Fachinformation für Gemeinden
Merkblatt Bevölkerung
Merkblatt Jägerschaft
Merkblatt Tierhalter
Warnplakat ASP
Nationale Moderhinkebekämpfung
Am 1. Oktober 2024 ist es soweit. Nachdem die weit verbreitete schmerzhafte Klauenkrankheit der Schafe in den Kantonen Graubünden und Glarus mit Überwachungsprogrammen bereits seit Jahren erfolgreich bekämpft wurde, zieht nun die gesamte Schweiz nach. Aufgrund des regelmässigen interkantonalen Tierverkehrs, ist eine koordinierte Bekämpfung auf nationaler Ebene notwendig, um das Vorkommen der Krankheit zu reduzieren.
Die schweizweite Bekämpfung erfordert die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), der kantonalen Veterinärämter und der gesamten Schafbranche inklusiv Schafhalterinnen und Schafhalter.
Zu den Eckpunkten des Nationalen Moderhinke-Bekämpfungsprogramms:
- Alle Schafhaltungen werden während 5 Jahren einmal jährlich getestet.
- Die Überwachungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres.
- Betriebe, welche innerhalb der Überwachungsperiode nicht getestet werden, werden ab dem 1. April für den Tierverkehr gesperrt, bis sie ein negatives Resultat vorweisen können.
- Bei positiv getesteten Betrieben wird der Tierverkehr untersagt, bis sie saniert sind.
- Ziel der Bekämpfung ist, dass Moderhinke nach fünf Jahren in weniger als 1% der Schafhaltungen vorkommt.
- Desintec® Hoofcare Special D gilt als Klauenbademittel der Wahl. Es ist auch bei Ihrem Tierarzt erhältlich.
Bündner und Glarner Schafhalterinnen und Schafhalter haben in den letzten Jahren dank ihres Engagements viel Erfahrung in der erfolgreichen Moderhinkebekämpfung gesammelt. Fachlich wird die Nationale Bekämpfung für sie nicht viele Neuerungen bringen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Bündner und Glarner Schafhaltungen, welche am 1. Oktober 2024 nicht gesperrt und deren Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt gemeldet sind, sind im Tierverkehr nicht eingeschränkt.
- Formaldehyd 40 Vol. % (Formalin) darf ab dem 1. Oktober 2024 als Klauenbad nicht mehr angewendet werden.
- Die Probenahme wird vom ALT organisiert und erfolgt durch die Kontrolltierärztinnen und Kontrolltierärzte.
Kosten:
- Die Kosten der Probenahme sowie die Laborkosten für die jährliche Grunduntersuchung und eine allfällige erste Nachuntersuchung in der Schafhaltung werden durch die Spezialfinanzierung Tierseuchenbekämpfung gedeckt.
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Für die Dauer von 5 Jahren werden die Tierseuchenbeiträge pro Schaf um einen Franken angehoben.
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Der Tierhalter leistet pro untersuchten Pool einen Beitrag von 30 Franken, höchstens aber 90 Franken pro Schafherde.
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Die Sanierungskosten inkl. Beratungskosten gehen zu Lasten der Tierhalter.
Während der nächsten Monate werden die Details des Nationalen Bekämpfungsprogramms weiter ausgearbeitet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwessen– Moderhinke (BLV)
Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer – Moderhinke (BGK)
Bericht Bündner Bauer 29/30/31, 2024 (19.07.2024)
Unterlagen Informationsveranstaltungen für Schafhalter/innen
Bauanleitung Klauenbad
Liste Moderhinke Berater
Vogelgrippe- Aviäre Influenza
In den Jahren 2020-2022 traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6'000 Fälle von Vogelgrippe auf. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen. Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an. Die Gefahr ist nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. Das Risiko eines Eintrags in die Schweiz ist im Winter besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.
Auch das Nutzgeflügel kann von diesem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 betroffen sein. Die oberste Priorität besteht darin, ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden zu verhindern. Dazu ist eine vermehrte Aufmerksamkeit und Mitarbeit der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter notwendig.
Je früher ein Seuchengeschehen erkannt wird, desto grösser sind die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) www.blv.admin.ch informieren auf ihrer Webseite stets aktuell über die Vogelgrippe in der Schweiz. Dort finden Sie auch Informationen darüber, wie Sie sich bei einem Verdachtsfall konkret zu verhalten haben.
Weitere nützliche Informationen:
Plakat Kontrollgebiet
Vogelgrippe-Empfehlungen
Hygieneschleusen
Fachinformation 10.4 - Hobbyhaltung von Hühnern
Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
Die Bovine Virus-Diarrhoe ist eine verlustreiche Viruserkrankung. Davon betroffen sind Wiederkäuer, hauptsächlich Rinder, aber auch Schafe und Ziegen oder Wildwiederkäuer können sich mit dem BVD-Virus infizieren. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Dank intensiver Bekämpfung und Überwachung ist die Bovine Virus Diarrhoe in der Schweiz nahezu verschwunden. Über 99% der Schweizer Rinderhaltungen sind amtlich anerkannt frei von BVD. Gelangt das Virus aber unerkannt in den Tierverkehr, kann es sich erneut stark ausbreiten und zu massiven Schäden in betroffenen Tierhaltungen führen. Um dies zu verhindern und aufgrund der aktuell günstigen Ausgangslage mit tiefen Fallzahlen, hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem BLV und den kantonalen Veterinärdiensten entschieden, die nachhaltige Ausrottung der BVD in Angriff zu nehmen.
Am 1. November 2024 hat die letzte Meile der BVD-Ausrottung begonnen. Während einer zweijährigen Übergansphase haben Tierhaltungen Zeit, den neuen BVD Status "BVD-frei" zu erreichen. Dazu dient die BVD-Ampel, welche während der Übergansphase das BVD-Risiko einer Tierhaltung anzeigt. Ab 1. November 2026 wird der Tierverkehr für nicht BVD-freie Betriebe stark eingeschränkt sein.
Lesen Sie mehr zum Thema der letzten Meile der BVD-Ausrottung und der BVD-Ampel auf der Website vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Infografik © BLV
Weitere nützliche Informationen:
Ausrottung BVD
FAQs – Fragen und Antworten zur letzten Meile der BVD-Ausrottung
Ergänzende FAQs zur BVD-Ampel
Jährliche Überwachungsprogramme und Seuchenmeldungen in den einzelnen Kantonen
Neben der aktiven Seuchenbekämpfung finden jährliche Überwachungsprogramme statt. Nach Vorgaben des Bundes werden stichprobenweise Tiere auf gewisse Seuchenerreger untersucht, um die Seuchenfreiheit von Krankheiten wie zum Beispiel die IBR beim Rind (infektiöse bovine Rhinotracheitis), die Brucellose bei den Schafen, das PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom) bei den Schweinen oder die Salmonellose beim Geflügel nachzuweisen.
Positive Resultate aus diesen Überwachungsprogrammen und aus Verdachtsabklärungen werden der Datenbank InfoSM des BLV abgebildet.
Als Massnahme der Früherkennung von Tierseuchen wird nicht nur die Situation im Inland konstant überwacht, sondern auch die internationale Lage. Mit dem Radar Bulletin publiziert das BLV monatlich Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren einer Einschleppung in die Schweiz.