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Die Fachstelle Tierseuchen ist für den Vollzug  der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung (TSG, SR 916.40 und TSV, SR 916.401) verantwortlich.

Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) in Graubünden und der HAMZ (Hauptabteilung Militär und Zivilschutz) in Glarus bewährt.

Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit einem Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.

Jährliche Überwachungsprogramme und Seuchenmeldungen in den einzelnen Kantonen

Neben der aktiven Seuchenbekämpfung finden jährliche Überwachungsprogramme statt. Nach Vorgaben des Bundes werden stichprobenweise Tiere auf gewisse Seuchenerreger untersucht, um die Seuchenfreiheit von Krankheiten wie zum Beispiel die IBR beim Rind (infektiöse bovine Rhinotracheitis), die Brucellose bei den Schafen, das PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom) bei den Schweinen oder die Salmonellose beim Geflügel nachzuweisen.

Positive Resultate aus diesen Überwachungsprogrammen und aus Verdachtsabklärungen werden der Datenbank InfoSM des BLV abgebildet.

Als Massnahme der Früherkennung von Tierseuchen wird nicht nur die Situation im Inland konstant überwacht, sondern auch die internationale Lage. Mit dem Radar Bulletin publiziert das BLV monatlich Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren einer Einschleppung in die Schweiz.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Angesteckte Schweine und Wildschweine sterben jedoch meist innert weniger Tage. Ausser therapieresistentem Fieber und plötzlichen Todesfällen treten nur unspezifische Symptome auf. 

Die ASP breitet sich in der Wildschweinepopulation in Europa aus. Der bisher nördlichste ASP-Nachweis in Italien befindet sich rund 60 Kilometer von der Grenze zum Süd-Tessin entfernt. Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar.  Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern.

Weitere nützliche Informationen:
www.blv.admin.ch
Fachinformation für Gemeinden
Merkblatt Bevölkerung
Merkblatt Jägerschaft
Merkblatt Tierhalter
Warnplakat ASP

Vogelgrippe- Aviäre Influenza

In den Jahren 2020-2022 traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6'000 Fälle von Vogelgrippe auf. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen. Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an. Die Gefahr ist nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. Das Risiko eines Eintrags in die Schweiz ist im Winter besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.

Auch das Nutzgeflügel kann von diesem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 betroffen sein. Die oberste Priorität besteht darin, ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden zu verhindern. Dazu ist eine vermehrte Aufmerksamkeit und Mitarbeit der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter notwendig.

Je früher ein Seuchengeschehen erkannt wird, desto grösser sind die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) www.blv.admin.ch informieren auf ihrer Webseite stets aktuell über die Vogelgrippe in der Schweiz. Dort finden Sie auch Informationen darüber, wie Sie sich bei einem Verdachtsfall konkret zu verhalten haben.

Vorbeugende Massnahmen gegen die Vogelgrippe wurden per 1. Mai 2023 aufgehoben Medienmitteilung BLV.

Weitere nützliche Informationen:
Plakat Kontrollgebiet
Vogelgrippe-Empfehlungen
Hygieneschleusen
Fachinformation 10.4 - Hobbyhaltung von Hühnern

Moderhinke

Die kantonalen Überwachungsprogramme für Moderhinke in den Kantonen Glarus und Graubünden laufen auch im Jahr 2024 wie gewohnt und werden am 15. April 2024 offiziell abgeschlossen. Im Falle einer Reinfektion müssen die Betriebe gemäss BGK-Richtlinien saniert werden. Ausserkantonale Betriebe dürfen auch im 2024 nur dann in Graubünden und Glarus sömmern, wenn sie ein vom BGK ausgestelltes Zeugnis über die Moderhinkefreiheit vorweisen können.

Betriebsanweisung für Klauenbad Formaldehyd
Sicherheitsdatenblatt Formaldehyd 40 Vol.%

Nach der Sömmerung 2024 beginnt am 1. Oktober 2024 die Nationale Bekämpfung der Moderhinke!

Nachdem die weit verbreitete schmerzhafte Klauenkrankheit der Schafe in den Kantonen Graubünden und Glarus mit Überwachungsprogrammen bereits seit Jahren erfolgreich bekämpft wurde, zieht nun die gesamte Schweiz nach. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund des regelmässigen interkantonalen Tierverkehrs eine koordinierte Bekämpfung auf nationaler Ebene notwendig ist.

Die schweizweite Bekämpfung erfordert die Zusammenarbeit aller Akteure der Schafbranche, der kantonalen Veterinärämter, des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und auch aller Schafhalterinnen und Schafhalter.

Eckpunkte des Nationalen Bekämpfungsprogramms:

  • Alle Schafhaltungen werden während 5 Jahren einmal jährlich getestet.
  • Die Überwachungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres.
  • Betriebe, welche innerhalb der Testperiode nicht getestet werden, werden ab dem 1. April gesperrt, bis sie ein negatives Resultat vorweisen können.
  • Bei positiv getesteten Betrieben wird der Tierverkehr untersagt, bis sie saniert sind.
  • Ziel der Bekämpfung ist, dass Moderhinke nach fünf Jahren in weniger als 1% der Schafhaltungen vorkommt.
  • Desintec gilt als Klauenbademittel der Wahl. Es ist auch bei Ihrem Tierarzt erhältlich.

Bündner und Glarner Schafhalterinnen und Schafhalter haben in den letzten Jahren viel Erfahrung in der erfolgreichen Moderhinkebekämpfung gesammelt. Fachlich wird die Nationale Bekämpfung für sie nicht viele Neuerungen bringen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Bündner und Glarner Schafhaltungen, welche am 1. Oktober 2024 nicht gesperrt und deren Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt gemeldet sind, sind im Tierverkehr nicht eingeschränkt.
  • Formalin darf ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr angewendet werden.

Kosten:

  • Die Probenahme sowie die Laborkosten für die jährliche Grunduntersuchung und die erste Nachuntersuchung in der Schafhaltung werden durch den Tierseuchenfonds übernommen. 
  • Kosten für weitere Nachuntersuchungen gehen zu Lasten der Tierhalter.

  • Für die Dauer von 5 Jahren werden die Tierseuchenbeiträge pro Schaf um einen Franken jährlich angehoben.

  • Der Tierhalter bezahlt pro untersuchten Pool einen Beitrag von 30 Franken, höchstens aber 90 Franken pro Schafherde.

Während der nächsten Monate werden die Details des Bekämpfungsprogramms weiter ausgearbeitet. Wir halten Sie auf dem Laufenden. <
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit– Moderhinke (BLV)
Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer – Moderhinke (BGK)
Bauanleitung Klauenbad

Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Informationen zu BVD finden Sie auf der Website des BLV.

Weitere nützliche Informationen:
Ausrottung BVD
Die letzte Phase der Ausrottung

Tuberkulose beim Wild

Im Silber- und Klostertal (Bezirk Bludenz, Vorarlberg) ist die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose (Mykobakterium caprae) verseucht.

Es ist bekannt, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols im Herbst Richtung Südwesten wandern und die Wintermonate im Prättigau und Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen.

Das Risikogebiet im Kanton Graubünden ist das Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol, namentlich das Gebiet zwischen der Landesgrenze, dem Rhein, der Landquart, der Flüelapassstrasse und dem Inn.

Zum Schutz der Bündner Wild- und Nutztierbestände finden jährliche Überwachungsuntersuchungen statt und es wurde im Jahr 2016 ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich verfügt. Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert, Amtsverfügung.

Publikationen:
Broschüre
Booklet

Weitere nützliche Informationen: 
Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung
Gesundheitsmonitoring Wild
Bericht Tuberkulose 2022
Studie Graubünden / Liechtenstein
Fragen und Antworten zu Tuberkulose
Publikation Bündner Bauer