Navigation

Inhaltsbereich

Die Fachstelle Tierseuchen ist für den Vollzug  der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung (TSG, SR 916.40 und TSV, SR 916.401) verantwortlich.

Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) in Graubünden und der HAMZ (Hauptabteilung Militär und Zivilschutz) in Glarus bewährt.

Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit einem Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.

Tuberkulose Wild 

Im Silber- und Klostertal (Bezirk Bludenz, Vorarlberg) ist die Rotwildpopulation teilweise mit Tuberkulose (Mykobakterium caprae) verseucht.

Es ist bekannt, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols im Herbst Richtung Südwesten wandern und die Wintermonate im Prättigau und Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen.

Das Risikogebiet im Kanton Graubünden ist das Grenzgebiet zum Vorarlberg und Tirol, namentlich das Gebiet zwischen der Landesgrenze, dem Rhein, der Landquart, der Flüelapassstrasse und dem Inn.

Zum Schutz der Bündner Wild- und Nutztierbestände finden in diesem Risikogebiet jährliche Überwachungsuntersuchungen statt und es wurde im Jahr 2016 ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich verfügt. Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert
(Amtsverfügung Schalenwildfütterung).

Im Herbst 2024 hat sich die Tierseuche weiter Richtung Graubünden ausgebreitet. Dies erfordert gemäss Tierseuchenverordnung die Ergreifung von Massnahmen für eine verstärkte Überwachung zum Schutz der hiesigen Wildpopulation und der Nutztiere. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat deshalb ein Beobachtungsgebiet (Karte Beobachtungsgebiet und Amtsverfügung) ausgeschieden, in welchem erlegte und tot aufgefundenen Rothirsche auf Tuberkulose zu untersuchen sind. Betroffen sind die Gemeindegebiete von Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Küblis und die Fraktion Saas in Klosters, welche nordöstlich der Landquart liegen.

Wildtierfütterungsverbot:
Amtsverfügung
Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung 

Beobachtungsgebiet:
Amtsverfügung
Karte Beobachtungsgebiet
Anleitung Probenahme bei Hirschen im Tuberkulose-Beobachtungsgebiet
Brief an Jägerschaft vom 05.11.2024

 Video Probenahme von unauffälligen Darmlyphknoten

 

Publikationen:
Handbuch
Booklet
Bericht Bündner Bauer Nr. 37, 2018 (14.09.2018)
Bericht Bündner Bauer Nr. 44, 2024 (01.11.2024)

Weitere nützliche Informationen: 
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen- Gesundheitsmonitoring Wild
Bericht Tuberkulose-Überwachung 2023
Studie Graubünden / Liechtenstein
Fragen und Antworten zu Tuberkulose