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Sömmerung

Jährlich verbringen die meisten Bündner und Glarner Nutztiere (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) den Sommer auf den Alpen. Zusätzlich werden 20‘000 Tiere der Rindergattung, 19‘000 Schafe und 2‘000 Ziegen aus anderen Kantonen in Graubünden und Glarus gesömmert.

Mit der Allgemeinverfügung für die Sömmerung für den Kanton Graubünden und mit der Allgemeinverfügung für die Sömmerung für den Kanton Glarus sind wir dafür besorgt, dass die Tiere im Herbst gesund in die Talbetriebe zurückkehren. Als Ergänzung und integrierter Bestandteil der Allgemeinverfügungen regelt die Wegleitung und die dazugehörige Checkliste die Abkalbungen auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben. Die Beiträge fürs 2024 finden Sie auf dem im Amtsblatt veröffentlichen Dokument Einzug der Beiträge für die SFT Tierseuchenbekämpfung und den Selbsthilfefonds zur Förderung des Rindviehabsatzes für das Jahr 2024.

Eine Liste der Alpen mit Rauschbrandfällen in den letzten 25 Jahren hilft den Alpverantwortlichen beim Entscheid, ob eine entsprechende Impfung vor der Sömmerung sinnvoll ist. 

Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Aufenthaltes in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein. Dafür vorgesehen ist ein Feld, in welchem temporäre Adressen eingetragen werden können. Die Halter von Hunden aus dem Ausland füllen das nötige Formular innerhalb von 10 Tagen nach Einreise aus und senden dieses an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Ringstrasse 10, 7001 Chur, info@alt.gr.ch.

Ist ein Nutztier (Rindvieh, Kleinvieh, Equid, etc.) im unwegsamen Gelände einer Alp verunfallt, gibt es meist neben dem Helikopter keine Alternative zur Bergung des Tieres. Doch mit der Familiengönnerschaft der Rega ist die teure Bergung kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Rega und im Merkblatt.

Seit 2021 haben Alpverantwortliche von entlegenen Schaf- und/oder Ziegenalpen die Möglichkeit zur Schaffung spezieller Bedingungen, damit sie schwerverletzte oder schwerkranke Tiere von ihrem Leiden selber erlösen dürfen. Mehr Informationen dazu enthält das Merkblatt zum fachgerechten Töten von schwerverletzten / schwerkranken Schafen und Ziegen auf entlegenen Alpen.