Honig – das süsse Gold
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Im Frühsommer 2024 wurden Honige von Bündner und Glarner Imkereien auf verschiedene Inhaltsstoffe untersucht, für die der Gesetzgeber aus Qualitätsgründen Höchst- und Mindestgehalte festgelegt hat. Desweiteren wurde die Deklaration der Honige überprüft.
Honig ist ein Naturprodukt, das als Brotaufstrich, zum Süssen von Speisen und Getränken oder als wertgebende Lebensmittelzutat wie z. B. in Backwaren verwendet wird. Es gibt zahlreiche Honigsorten, die sich in Geruch, Geschmack, Aussehen und Konsistenz je nach Tracht, Herkunft und Erntezeit deutlich voneinander unterscheiden können.
Von den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) wurden im Frühsommer 2024 insgesamt 20 Honige von Bündner und Glarner Imkereien amtlich erhoben und im ALT-Labor auf den Gehalt an Wasser, Zucker, freien Säuren, Hydroxymethylfurfural und unlöslichen Stoffen untersucht. Zudem wurden die Enzymaktivität und die Leitfähigkeit bestimmt und die Etikettierung der Honige genauer unter die Lupe genommen. Für die geprüften Elemente gibt es Vorgaben gemäss Lebensmittelgesetzgebung.
Die Laborresultate lieferten den analytischen Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der 20 Honige. Hingegen waren nur zwei Honige perfekt gekennzeichnet. Alle anderen Honige mussten wegen verschiedener, wenn auch geringfügiger Kennzeichnungsmängel beanstandet werden. Dies betraf z. B. eine fehlende Angabe des Produktionslandes, eine unvollständige Adressangabe, eine zu klein geschriebene Mengenangabe, eine nicht korrekte Darstellung der Haltbarkeit oder die Anpreisung als Berghonig ohne Zertifikat. Bei zwei Honigen harmonierte die Sachbezeichnung nicht mit der gemessenen Leitfähigkeit. Gegenüber den Imkerinnen und Imkern wurde angeordnet, die Kennzeichnungen ihrer Honige zeitnah anzupassen.