Nutzungsplanung
Die Nutzungspläne lokalisieren, differenzieren und dimensionieren die zulässige Nutzung des Bodens und des damit verbundenen Raumes nach Art und Intensität für eine ganze Gemeinde. Sie treffen die grundlegende Abtrennung der Bauzonen von den Nichtbauzonen. Die Nutzungsplanung umfasst den Zonenplan, den Generellen Gestaltungsplan sowie Erschliessungsplan und das Baugesetz. Für Teilgebiete können Arealpläne erlassen werden.
Ansprechpartner Gebietsverantwortlicher für die Ortsplanungen finden Sie hier.