Richtplananpassung in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)
Aufgrund des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG1) wurde der kantonale Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik (Kapitel 2) und Siedlung (Kapitel 5) angepasst (KRIP-S). Die Richtplananpassung wurde am 20. März 2018 von der Regierung des Kantons Graubünden erlassen und am 10. April 2019 vom Bundesrat – gestützt auf den Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung – positiv gewürdigt und mit Vorbehalten genehmigt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Aufträge wurden im KRIP-S umgesetzt und von der Regierung am 25. Juni 2019 und 21. Dezember 2021 beschlossen und vom Bund am 4. Oktober 2022 genehmigt.
Zum KRIP-S gehören folgende Dokumente:
1. Beschlüsse
Genehmigungsbeschluss UVEK samt Prüfbericht vom 4. Oktober 2022 bezüglich Umsetzung Aufträge KRIP-S aus bundesrätlicher Genehmigung vom 10. April 2019
Regierungsbeschluss vom 21.12.2021
Regierungsbeschluss vom 25.6.2019
Genehmigungsbeschluss Bundesrat samt Prüfbericht vom 10. April 2019
Regierungsbeschluss vom 20.3.2018
2. Richtplandokumente
Neues Richtplankapitel 2
Neues Richtplankapitel 5
Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht "Aufträge Bund KRIP-S"
Richtplankarte 1:100‘000 (Stand 2022)