Arbeitslosigkeit - Februar 2025
Im Februar 2025 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'336 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.2 % entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'542 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl gesunken. Zusätzlich wurden 1'042 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Februar 2025 wurden 2'378 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'483 Stellensuchenden hat sich auch diese Zahl leicht verringert.
Von den 1'336 Arbeitslosen waren 408 Frauen und 927 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Baugewerbe (362), das Gastgewerbe (157), der Detailhandel (110) sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (85). Das Baugewerbe verzeichnet zudem den stärksten Rückgang gegenüber dem Vormonat mit 481 arbeitslosen Personen. Dies ist einerseits auf die gesteigerte Bautätigkeit bei vergleichsweise warmen Temperaturen in den tieferen Lagen und andererseits auf die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in der Branche zurückzuführen. Im Februar 2025 wurden 52 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 55 Langzeitarbeitslosen hat sich diese Zahl kaum verändert.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 135'773 auf 135'446 leicht gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.9 %. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 77'253 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Ende Februar 2025 verfügten insgesamt 9 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 330 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 10 Betrieben und 391 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden hat sich die Anzahl der betroffenen Betriebe und die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden leicht verringert. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.