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Hinweise für Personen mit Schutzstatus S (Ukraine) sowie für Arbeitgebende

Merkblatt / FAQ: Arbeiten in der Schweiz für Personen mit Schutzstatus S

 

Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S
Personen mit einem Ausweis S können in der Schweiz sofort arbeiten. Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.

Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch (Online-Formular B1) über die Gemeinden beim Amt für Migration und Zivilrecht einreichen. Zum Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping bei Schutzbedürftigen werden Lohn- und Arbeitsbedingungen geprüft (Art. 53 Abs. 1 VZAE).

Folgende Dokumente müssen bei der Gemeinde eingereicht werden:

  • Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
  • Pass-Kopie
  • Gegenseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Formular B1

Bei Gesuchen zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind dem (Online-Formular B1)  ausserdem zusätzlich folgende Dokumente einzureichen:

  • Kopie Anmeldeformular Sozialversicherungsanstalt
  • Nachweis über finanzielle Mittel
  • Businessplan

Bei Gesuchen zur Aufnahme eines Praktikums sind dem (Online-Formular B1)  ein Praktikumsvertrag (befristet auf max. 6 Monate) sowie ein Ausbildungsplan beizulegen.

 

Personen auf Stellensuche

Bei der Jobsuche werden Sie von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützt. Die Anmeldung kann sowohl telefonisch als auch vor Ort erfolgen. Voraussetzung einer Beratung und Vermittlung durch die RAV sind Grundkenntnisse einer Kantonssprache oder Englisch.


Meldung offener Stellen

Offene Stellen können über den Job-Room von arbeit.swiss gemeldet werden. Dadurch erreichen Sie nicht nur potentielle ukrainische Fachkräfte, sondern auch weitere Stellensuchende innerhalb und ausserhalb des Kantons Graubünden.