Arbeitslosigkeit - August 2022
Im August 2022 verzeichnete der Kanton Graubünden 638 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 0.6% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 659 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl fast gleich geblieben. Zusätzlich wurden 712 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im August 2022 wurden 1'350 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 1'387 Stellensuchenden ist diese Zahl ebenfalls so gut wie unverändert geblieben. Die tiefe Arbeitslosigkeit ist einerseits wirtschaftlich und andererseits saisonal bedingt. Aufgrund der guten Beschäftigungslage im Tourismus und im Baugewerbe verzeichnet der Kanton Graubünden seit Jahren im Juli und August die tiefsten Arbeitslosenzahlen.
Von den 638 Arbeitslosen waren 279 Frauen und 359 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (101), das Gesundheits- und Sozialwesen (69), das Baugewerbe (57) sowie der Detailhandel (44). Im August 2022 wurden 74 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 79 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl minim gesunken.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 91'474 auf 91'372 minimal gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.0%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 70'022 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Im August 2022 wurde an 120 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 107 Betrieben ist die Anzahl leicht angestiegen. Die leichte Erhöhung in den vergangenen zwei Monaten ist auf eine höhere Anzahl von Betrieben, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen, zurückzuführen und welche Anträge auf Nachzahlungen von Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021 geltend machen. Die vorstehend genannte Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen.