Arbeitslosigkeit - August 2023
Im August 2023 verzeichnete der Kanton Graubünden 657 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 0.6% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 685 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl fast gleich geblieben. Zusätzlich wurden 696 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im August 2023 wurden 1'353 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 1'308 Stellensuchenden ist diese Zahl leicht gestiegen. Die tiefe Arbeitslosigkeit ist einerseits wirtschaftlich und andererseits saisonal bedingt. Aufgrund der guten Beschäftigungslage im Tourismus und im Baugewerbe verzeichnet der Kanton Graubünden seit Jahren im Juli und August die tiefsten Arbeitslosenzahlen.
Von den 657 Arbeitslosen waren 280 Frauen und 377 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (131), das Gesundheits- und Sozialwesen (69), der Detailhandel (58) sowie das Baugewerbe (46). Im August 2023 wurden 38 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 32 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl angestiegen.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 87'601 auf 89'881 leicht gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.0%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 62'436 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Im August 2023 wurde an 56 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 52 Betrieben ist die Anzahl minim angestiegen. Diese Auszahlungen betreffen nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Im Übrigen lässt diese Zahl keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.