Ordentliche und ausserordentliche Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und der IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der SVA Graubünden.
Kontakt
Ihre Wohnsitzgemeinde ist Ihnen bei den Formalitäten zur Prüfung und Anmeldung von Ergänzungsleistungen behilflich.
Falls Sie eine IV-Rente beziehen, wenden Sie sie sich direkt an die Pro Infirmis Graubünden.