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Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, können Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung sich an Ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Auf Ersuchen kann Ihre Wohnsitzgemeinde die Unterhaltsbeiträge bevorschussen und Sie bei den Inkassobemühungen beratend unterstützen.

Unterhaltsbeiträge für Ehegatten werden nicht bevorschusst.

Dokumente für die Alimentenbevorschussung